Ratgeber von Healio
Familienversicherung 2026: Wer ist mitversichert und welche Einkommensgrenze gilt?
Frank SteinfurtStand · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 565 EUR
- Allgemeine monatliche Gesamteinkommensgrenze 2026
- 603 EUR
- Monatliche Gesamteinkommensgrenze bei Minijob 2026
- 25. Geburtstag
- Kinder in Ausbildung: Altersgrenze mit Voraussetzungen
Familienversicherung hängt von Angehörigenstatus, Einkommen und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Lass den konkreten Fall prüfen.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei über ein GKV-Mitglied familienversichert sein. Im Jahr 2026 darf ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen grundsätzlich 565 EUR nicht überschreiten; bei einem Minijob gilt eine Grenze von 603 EUR, zusätzlich gelten weitere Voraussetzungen.
Wer kann über deine Krankenkasse mitversichert sein?
Die Familienversicherung ist eine gesetzliche Mitversicherung. Du brauchst dafür ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, über das der Angehörige versichert werden kann. Eine unverheiratete Partnerschaft allein reicht für die Mitversicherung des Partners nicht. Für gemeinsame Kinder gelten eigene Regeln.
§ 10 SGB V verlangt unter anderem einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Eine eigene Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Versicherungsfreiheit oder Befreiung kann der Familienversicherung entgegenstehen. Auch eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ausgeschlossen. Ein niedriges Einkommen allein begründet somit noch keinen Anspruch.
Stiefkinder und Enkel können unter den gesetzlichen Unterhalts- oder Haushaltsvoraussetzungen dazugehören. Pflegekinder erfasst das Gesetz ebenfalls unter seiner Definition. Beschreibe der Kasse die tatsächliche Familien- und Haushaltssituation, statt allein aus einem gemeinsamen Wohnsitz auf eine Mitversicherung zu schließen.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
| Situation | Grenze oder Regel | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Allgemeine Familienversicherung | Bis 565 EUR monatlich | Ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 EUR; weitere Voraussetzungen gelten |
| Mit geringfügig entlohntem Minijob | Bis 603 EUR monatliches Gesamteinkommen | Andere relevante Einkünfte mitzählen; Grenzen nicht addieren |
| Hauptberufliche Selbstständigkeit | Keine Familienversicherung nach dieser Regel | Auch bei niedrigem Einkommen; Beschäftigungsumfang und Status klären |
| Veränderte oder schwankende Einkünfte | Regelmäßigkeit und Gesamtbetrag prüfen lassen | Geplante Änderungen und Einmalzahlungen der Kasse offenlegen |
Quellen: § 10 Abs. 1 SGB V, § 1 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Verbraucherzentrale und aktuelle TK-Auskunft. Eigene Ableitung der allgemeinen Grenze: 3.955 EUR geteilt durch sieben ergibt 565 EUR. Die Tabelle nennt Einkommensgrenzen, keine Beiträge.
Die Grenzen gelten für das Gesamteinkommen des mitzuversichernden Angehörigen. Bei einem Minijob sind 603 EUR deshalb kein zusätzlicher Freibetrag neben 565 EUR. Lege weitere relevante Einkünfte ebenfalls offen. Bei absehbaren Veränderungen kann sich die Beurteilung ändern; melde diese und frage nach dem Zeitpunkt einer möglichen Umstellung.
Was zählt zum Gesamteinkommen?
Nach § 16 SGB IV ist es die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Betrachte deshalb nicht nur den Betrag, der als Nettolohn auf deinem Konto ankommt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist auch der Umsatz nicht automatisch die passende Vergleichszahl. Lass die Kasse anhand deiner Unterlagen die maßgeblichen Einkünfte beurteilen.
Lege die Nachweise zu sämtlichen relevanten Einkommensarten vor und erkläre, ob Beträge regelmäßig oder einmalig entstehen. Verlass dich bei einer Änderung nicht darauf, dass die bisherige Aufnahmeentscheidung unverändert weitergilt. Das Mitglied muss auch Änderungen der für die Familienversicherung notwendigen Angaben melden.
Bis zu welchem Alter können Kinder familienversichert sein?
| Alter oder Situation | Mögliche Familienversicherung | Zusätzliche Prüfung |
|---|---|---|
| Bis zum 18. Geburtstag | Grundsätzlich im gesetzlichen Altersrahmen | Allgemeine Voraussetzungen einschließlich Einkommen beachten |
| Bis zum 23. Geburtstag | Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist | Beschäftigung und eigenen Versicherungsstatus klären |
| Bis zum 25. Geburtstag | Bei Schul- oder Berufsausbildung oder den gesetzlich genannten Freiwilligendiensten | Eigene Versicherungspflicht kann vorgehen, etwa bei versicherungspflichtiger Ausbildung |
| Gesetzliche Ausnahmefälle | Verlängerung oder altersunabhängige Mitversicherung möglich | Zum Beispiel bestimmte Dienstzeiten oder Behinderung unter den jeweiligen Voraussetzungen |
Quelle: § 10 Abs. 1 und 2 SGB V. Die Altersgrenze allein ist keine Aufnahmezusage. Ausnahmen und Verlängerungen individuell mit der Kasse prüfen.
Für Kinder mit Behinderung kann eine altersunabhängige Mitversicherung in Betracht kommen, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss bereits im gesetzlich bestimmten Alters- und Versicherungsrahmen vorgelegen haben. Die Kasse prüft dazu auch den damaligen Status. Eine Behinderung allein genügt nicht für eine pauschale Zusage.
Was gilt, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Ein privat versicherter Elternteil schließt die Familienversicherung des Kindes nicht allein dadurch aus. § 10 Abs. 3 betrifft den mit dem Kind verwandten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner des GKV-Mitglieds. Der Ausschluss greift, wenn dieser kein GKV-Mitglied ist, sein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen die gesetzliche Schwelle übersteigt und zugleich höher ist als das Gesamteinkommen des GKV-Mitglieds.
Die Schwelle beträgt 2026 regelmäßig mehr als 6.450 EUR monatlich, entsprechend einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 EUR. Sämtliche genannten Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Diese Prüfung ist etwas anderes als die 565- oder 603-EUR-Grenze für den mitzuversichernden Angehörigen. Lass die Kasse Einkommen, Familienstand und Elternzuordnung gemeinsam beurteilen.
Wie beantragst du die Familienversicherung bei der TK oder einer anderen Kasse?
- Angehörige und Status angebenNutze das Familienversicherungsformular deiner Kasse. Nenne das GKV-Mitglied, die Angehörigen, die Familienbeziehung und den bisherigen Versicherungsstatus.
- Nachweise zusammenstellenReiche die angefragten Einkommens- und Beschäftigungsunterlagen sowie bei Bedarf Ausbildungs- oder Familiennachweise ein. Bei unterschiedlich versicherten Eltern gehören die dazu erforderlichen Angaben ebenfalls zur Prüfung.
- Entscheidung und Änderungen beachtenLass dir den Beginn und die Voraussetzungen bestätigen. Melde später Änderungen bei Einkommen, Beschäftigung, Ausbildung oder Familienstand und kläre den weiteren Versicherungsweg rechtzeitig.
Bei der TK kannst du den Antrag über Meine TK stellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen ändern sich dadurch nicht. Auch ein Kassenwechsel ersetzt die Statusprüfung nicht. Wenn ein Angehöriger eine eigene Versicherung benötigt, lass dir den passenden Weg und den persönlichen Beitrag von der zuständigen Kasse erläutern.
Welche Beiträge gehören in deine Familienplanung?
| Status | Beitragsregel | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Anerkannte Familienversicherung | Kein eigener Beitrag zur GKV und sozialen Pflegeversicherung | Fortbestehen der gesetzlichen Voraussetzungen beachten |
| Eigene Pflichtversicherung | Eigener Beitrag nach dem zutreffenden Status | Einnahmen und kassenindividuellen Beitrag klären |
| Eigene freiwillige Versicherung | Persönliche Einnahmen und Beitragsregeln bestimmen den Beitrag | Individuelle Berechnung anfordern, statt einen pauschalen Familienpreis anzunehmen |
Quellen: § 3 SGB V, BMG zur sozialen Pflegeversicherung und Verbraucherzentrale zum Versicherungsstatus. Keine erfundenen Monatsbeiträge. Familienversicherung und eigene Mitgliedschaft sind unterschiedliche Beitragswege.
Wenn du zusätzlich einen privaten Vertrag prüfen möchtest, trenne dessen Bedingungen und persönlichen Beitrag vom gesetzlichen Familienstatus. Auf Healios Ambulantseite kannst du den Leistungsumfang einer Ergänzung prüfen. Ob ein Vertrag zu den Bedürfnissen eines Familienmitglieds passt, klärst du anhand des konkreten Angebots.
Ergänzende ambulante Leistungen individuell prüfen.Ambulante Tarife bei HealioWelche Grenzen solltest du besonders beachten?
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So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Die Grenze von 603 EUR bei einem Minijob betrifft das gesamte relevante regelmäßige Einkommen. Du addierst sie nicht zur allgemeinen Grenze von 565 EUR. Beziehe weitere Einkünfte und den eigenen Versicherungsstatus in die Kassenprüfung ein.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 in der Familienversicherung verdienen?
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen darf grundsätzlich 565 EUR nicht überschreiten. Bei einem Minijob gilt eine Grenze von 603 EUR für das gesamte relevante Einkommen. Weitere gesetzliche Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
Kann mein unverheirateter Partner mitversichert werden?
Eine unverheiratete Partnerschaft allein begründet keine Mitversicherung des Partners. Das Gesetz nennt Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für gemeinsame Kinder gelten eigene Voraussetzungen.
Ist mein Kind bis 25 automatisch mitversichert?
Die Grenze bis zum 25. Geburtstag gilt unter bestimmten Voraussetzungen, etwa in Schul- oder Berufsausbildung. Auch Einkommen und eine mögliche eigene Versicherungspflicht zählen. Eine Altersangabe allein reicht nicht.
Kann ich nebenberuflich selbstständig und familienversichert sein?
Die Kasse muss Erwerbsstatus und Einkommen prüfen. Hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung aus. Eine nebenberufliche Tätigkeit allein ist weder eine Aufnahmezusage noch eine automatische Ablehnung.
Muss ich eine Gehaltserhöhung melden?
Änderungen der notwendigen Angaben müssen der Kasse gemeldet werden. Dazu gehört ein verändertes Einkommen. Kläre, ab wann sich der Status ändern kann und wie die anschließende Versicherung geregelt wird.
Dein nächster Schritt
Stelle die Einkommens- und Versicherungsnachweise zusammen und kläre den Status mit deiner Kasse. Im Kassenvergleich kannst du anschließend Beitrag und Familienleistungen verschiedener Kassen gegenüberstellen.
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Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Gesetzliche Voraussetzungen und jährliche Rechengrößen bilden die Grundlage. Die folgenden Quellen wurden für den Entwurf geprüft.
- SGB V § 10: Voraussetzungen der Familienversicherung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 3: Beitrag der Familienangehörigen, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB IV § 16: Gesamteinkommen, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Rechengrößen 2026: Bezugsgröße und Versicherungspflichtgrenze, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Verordnung vom 24.11.2025, in Kraft 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Versicherungsstatus und Einkommensgrenzen für Familien, Verbraucherzentrale, Stand 23.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
- TK: Familienversicherung und Antrag, Techniker Krankenkasse, Stand aktueller Abruf 07.10.2026, Antwort nennt 2026, abgerufen am 07.10.2026
- Familienversicherte in der sozialen Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Stand aktueller Abruf 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Ambulante Zusatzversicherung individuell prüfen, Healio, Stand Aktueller öffentlicher Abruf am 7. Oktober 2026, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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