Ratgeber von Healio
Krankenversicherung Beitrag 2026: Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Rechenbeispiel
Frank SteinfurtStand · 9 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 14,6 Prozent
- allgemeiner Beitragssatz laut § 241 SGB V
- 2,9 Prozent
- durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 laut BMG
- 5.812,50 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze im Monat 2026
Dein Beitrag besteht aus dem allgemeinen Satz und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse. Bei pflichtversicherten Beschäftigten ist die hälftige Beteiligung der Regelfall; Sonderregeln können abweichen. Einkommen zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Der reguläre Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich 2026 aus 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse zusammen. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 Prozent; bundesweit oder regional geöffnete Kassen verlangen am 07.10.2026 zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Hier siehst du die Unterschiede und deinen Anteil in Euro.
Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag 2026 zusammen?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 241 SGB V). Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den eine Kasse als Prozentsatz erhebt, wenn ihre Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen (§ 242 SGB V). § 243 sieht für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch grundsätzlich den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent vor. Es gelten jedoch Sonderregeln: Für gesetzliche Renten pflichtversicherter Rentner schreibt § 247 ausdrücklich den allgemeinen Satz vor. Der fehlende Krankengeldanspruch bedeutet deshalb nicht bei jeder Einnahme automatisch 14,0 Prozent.
Bei pflichtversicherten Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich jeweils die Hälfte, einschließlich des Zusatzbeitrags (§ 249 Abs. 1 SGB V). Für Beschäftigungen im Übergangsbereich enthält § 249 Abs. 3 eine besondere Aufteilung. Die folgenden Beispiele setzen die reguläre hälftige Tragung voraus: 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Beitrag und hier nicht eingerechnet.
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 am 07.11.2025 auf 2,9 Prozent festgelegt. Er ist keine Obergrenze und kein Preis einer Kasse, sondern eine Rechengröße. Maßgebend ist er nach der Bekanntmachung für die Zusatzbeiträge der Bürgergeldbeziehenden und weiterer Personenkreise, für die § 242 Abs. 3 SGB V den Durchschnittssatz vorsieht.
Die Liste des GKV-Spitzenverbands zeigt die aktuellen Sätze und die regionale Öffnung; § 242 Abs. 5 verpflichtet ihn zur Veröffentlichung. Am 07.10.2026 reichen die Sätze der bundesweit oder regional geöffneten Kassen von 2,18 bis 4,39 Prozent. Der Median der 34 bundesweit geöffneten Kassen beträgt 3,625 Prozent, der aller 71 bundesweit oder regional geöffneten Kassen 3,40 Prozent. Das sind eigene Rechnungen unmittelbar aus dieser Liste. Regional geöffnete Kassen kannst du nur bei erfülltem Wahlrecht nutzen.
Wie viel Zusatzbeitrag verlangen die einzelnen Kassen?
Die Tabelle zeigt eine Auswahl, keine Rangliste. Die letzte Spalte rechnet für einen pflichtversicherten Angestellten mit 3.500 EUR Monatsbrutto aus, was die Hälfte des Zusatzbeitrags im Jahr in Euro bedeutet.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Geöffnet in | Dein Anteil im Jahr bei 3.500 EUR Monatsbrutto |
|---|---|---|---|
| BKK firmus | 2,18 Prozent | zehn Bundesländern | 457,80 EUR |
| Handelskrankenkasse (hkk) | 2,59 Prozent | bundesweit | 543,90 EUR |
| Techniker Krankenkasse | 2,69 Prozent | bundesweit | 564,90 EUR |
| DAK-Gesundheit | 3,20 Prozent | bundesweit | 672,00 EUR |
| BARMER | 3,29 Prozent | bundesweit | 690,90 EUR |
| Kaufmännische Krankenkasse (KKH) | 3,78 Prozent | bundesweit | 793,80 EUR |
| IKK classic | 3,85 Prozent | bundesweit | 808,50 EUR |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 Prozent | Rheinland-Pfalz, Saarland | 518,70 EUR |
| AOK Nordost | 3,50 Prozent | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 735,00 EUR |
Quelle: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands vom 07.10.2026. Eigene Rechnung für regulär pflichtversicherte Beschäftigte: 42.000 EUR beitragspflichtiges Jahresentgelt mal Zusatzbeitragssatz als Dezimalzahl, geteilt durch zwei. Die elf AOKs haben eigene Sätze zwischen 2,47 und 3,50 Prozent. Bonus, Leistungen und Pflegeversicherung sind nicht enthalten. Bei regionalen Kassen entscheiden Wohn- oder Beschäftigungsort und das gesetzliche Wahlrecht.
Was zahle ich in Euro im Monat?
Du rechnest Monatsbrutto mal Beitragssatz, dein Anteil ist die Hälfte. Als Beispiel nehmen wir den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und den Durchschnittssatz von 2,9 Prozent, zusammen 17,5 Prozent, davon trägst du 8,75 Prozent. Für deine Kasse setzt du deren Zusatzbeitrag ein.
| Monatsbrutto | Beitrag gesamt (17,5 Prozent) | Dein Anteil (8,75 Prozent) | Davon Zusatzbeitrag (1,45 Prozent) |
|---|---|---|---|
| 2.500 EUR | 437,50 EUR | 218,75 EUR | 36,25 EUR |
| 3.500 EUR | 612,50 EUR | 306,25 EUR | 50,75 EUR |
| 4.500 EUR | 787,50 EUR | 393,75 EUR | 65,25 EUR |
| 5.812,50 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) | 1.017,19 EUR | 508,59 EUR | 84,28 EUR |
Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Eigene Rechnung mit dem Satz 14,6 Prozent (§ 241 SGB V) und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2,9 Prozent als Rechengröße, ohne Pflegeversicherung. Dein tatsächlicher Beitrag hängt von deiner Kasse und deinem beitragspflichtigen Entgelt ab.
Für einen Vergleich bei regulärer hälftiger Beitragstragung rechnest du: beitragspflichtiges Jahresentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mal Differenz in Prozentpunkten, geteilt durch 200. Bei 3.500 EUR Monatsbrutto sind das 42.000 EUR im Jahr. Ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten ergibt 105 EUR im Jahr für dich; der Arbeitgeber trägt noch einmal denselben Unterschied. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht diese Ersparnis nicht.
Bis zu welchem Einkommen zahle ich Beitrag?
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Die Grenze beträgt 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 EUR im Jahr oder 5.812,50 EUR im Monat. Davon zu unterscheiden ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 EUR im Jahr oder 6.450 EUR im Monat. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die Versicherungspflicht von Beschäftigten maßgeblich. Beide Werte stehen in § 2 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Für bestimmte Alt-PKV-Fälle gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erhöht den Krankenversicherungsbeitrag nicht.
Wer trägt den Beitrag bei Selbstständigen, freiwillig Versicherten und Rentnern?
Freiwillige Mitglieder sind gegenüber der Kasse grundsätzlich selbst Beitragsschuldner (§ 250 Abs. 2 SGB V). Das bedeutet nicht, dass sie die Kosten immer allein tragen: Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig GKV-versicherte Beschäftigte erhalten den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 1. Selbstständige tragen ihre Beiträge grundsätzlich selbst. Bei pflichtversicherten Rentnern teilen sich Rentner und Rentenversicherung die Beiträge aus der gesetzlichen Rente einschließlich Zusatzbeitrag je zur Hälfte (§§ 247, 249a). Das gilt nicht pauschal für Betriebsrenten oder andere Einkünfte. Freiwillig GKV-versicherte Rentner können einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung beantragen. Entscheidend sind Versicherungsstatus und Einnahmeart.
Wie ein Wechsel für Rentner geht, steht im Ratgeber Krankenkasse wechseln als Rentner. Die Zusatzbeiträge der Kassen im Überblick findest du im Ratgeber Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2026.
Was ändert sich 2027 und 2028 beim Beitrag?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) ändert die Berechnung für 2027: Nach § 223 Abs. 4 SGB V entspricht die Beitragsbemessungsgrenze 2027 der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze dieses Jahres zuzüglich 3.600 EUR. Das sind rechnerisch 300 EUR monatlich über dieser Ausgangsgröße; auch die Deutsche Rentenversicherung erläutert den zusätzlichen Anstieg gegenüber der normalen Lohnanpassung. Maßgeblich für den Jahresbetrag ist die Rechengrößen-Verordnung für 2027. Die Werte aus 2026 kannst du deshalb nicht einfach weiterverwenden.
Ab 01.01.2028 sieht der neue § 242b für nach § 10 familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner einen vom Mitglied allein getragenen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten vor. Die Ausnahmen beziehen sich auf die konkrete Familie: etwa ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt des familienversicherten Partners, dessen häusliche nicht erwerbsmäßige Angehörigenpflege ab Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen oder dessen Erreichen der Regelaltersgrenze. Auch ein amtlich festgestellter Behinderungsgrad von mindestens 60 beim familienversicherten Partner ist eine Ausnahme. Weitere Voraussetzungen und Ausnahmen stehen im Gesetz. Auf gesetzliche Renten sowie die dort genannten landwirtschaftlichen Versorgungsbezüge wird der Zuschlag bis einschließlich 30.06.2028 nicht erhoben. Für deinen Beitrag 2026 hat diese Zukunftsregel keine Wirkung.
Wie finde ich eine günstigere Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag ist nur ein Teil der Wahl. Das Bundesgesundheitsministerium nennt neben dem Zusatzbeitrag auch Wahltarife, Zusatzleistungen und Bonusprogramme als Auswahlkriterien. Rechne deshalb Beitrag und erreichbaren Bonus getrennt und vergleiche beides.
Zusatzbeitrag, Bonus und Leistungen der Kassen nebeneinander, mit Quellen aus den Satzungen.Kassenbonus und Beitrag prüfenDas passt dazu
Zum Weiterblättern seitlich wischen
So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. SDK Ambulant 100 (AP1) bietet bis zu 3.000 EUR in zwei Jahren für erstattungsfähige Leistungen in getrennten Bereichen. Dazu gehören Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge sowie Hilfsmittel und bestimmte gesetzliche Zuzahlungen. Tarifbedingungen und Nachweise begrenzen die Erstattung. Ein zweckgebundener Kassenbonus kann nach Satzung beim Beitrag helfen, höchstens bis zu anerkannten eigenen Kosten. KassenBoost vergleicht Beitrag, Bonus und Leistungen getrennt anhand belegter Daten und Satzungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Der allgemeine Satz beträgt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Mit dem amtlichen Durchschnittssatz von 2,9 Prozent wären es rechnerisch 17,5 Prozent. Bei regulärer hälftiger Beitragstragung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Für besondere Versicherungsgruppen und den Übergangsbereich gelten eigene Regeln.
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ihn auf 2,9 Prozent festgelegt. Er ist eine Rechengröße. Die einzelnen Kassen verlangen nach der Liste des GKV-Spitzenverbands vom 07.10.2026 zwischen 2,18 und 4,39 Prozent.
Bis zu welchem Einkommen zahle ich Krankenkassenbeitrag?
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 5.812,50 EUR im Monat oder 69.750 EUR im Jahr. Verdienst darüber erhöht den Beitrag nicht.
Zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags?
Bei regulär pflichtversicherten Beschäftigten grundsätzlich ja (§ 249 SGB V); im Übergangsbereich gilt eine besondere Aufteilung. Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig GKV-versicherte Beschäftigte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss (§ 257). Freiwillige Mitgliedschaft allein bedeutet deshalb nicht, dass du die Kosten ohne Beteiligung tragen musst.
Wie rechne ich den Unterschied zwischen zwei Kassen aus?
Bei regulärer hälftiger Beitragstragung: beitragspflichtiges Jahresentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mal Differenz der Zusatzbeiträge in Prozentpunkten, geteilt durch 200. Bei 42.000 EUR und 0,5 Prozentpunkten Unterschied sind das 105 EUR im Jahr für dich.
Was ändert sich 2027 beim Krankenkassenbeitrag?
Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 wird zusätzlich angehoben: besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 plus 3.600 EUR (§ 223 Abs. 4). Den maßgeblichen Jahresbetrag regelt die Verordnung für 2027. Ab 2028 ist außerdem ein Zuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner mit Ausnahmen vorgesehen; für bestimmte Renten gilt zunächst eine Übergangsregel.
So gehst du weiter vor
Rechne mit deinem Brutto und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse den Unterschied in Euro aus. Bonusprogramme und Zuschüsse der Kassen im Überblick findest du auf der Bereichsseite Krankenkasse und Bonus. Kassen vergleichst du auf kassenboost.de, und was ein ambulanter Tarif ergänzt, zeigt healio.de/ambulant.
KassenBoost-Vergleich
Welche Kasse zahlt dir am meisten?
Vergleiche Bonus, Zusatzbeitrag und Extras der Krankenkassen auf kassenboost.de. Die Wahl der Kasse bleibt deine.
Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeiträge stammen aus Gesetz, amtlicher Bekanntmachung und der Krankenkassenliste.
- SGB V § 241, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 242, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 243, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 249, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 247, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 249a, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 250, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 257, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 223, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: amtliche Bekanntmachung, Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger, Stand 07.11.2025, veröffentlicht 10.11.2025, abgerufen am 07.10.2026
- Krankenkassenliste: Beitragssätze und Öffnungsgebiete, GKV-Spitzenverband, Stand 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2, Gesetze im Internet, Stand 24.11.2025, abgerufen am 07.10.2026
- Beitragsbeteiligung und Zuschuss für Rentner, Deutsche Rentenversicherung, Stand Originalseite, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 61 und 63 sowie Art. 8, Bundesgesetzblatt, Stand 24.07.2026, verkündet 29.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Rechengrößen 2027: zusätzliche Erhöhung um 300 EUR monatlich, Deutsche Rentenversicherung, Stand 24.09.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Kassenwahl: Beitrag, Wahltarife, Zusatzleistungen und Bonus, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026, abgerufen am 07.10.2026
- TK-Gesundheitsdividende: nachgewiesene Beitragskosten, TK, Stand 17.04.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Ambulante Zusatzversicherung: SDK AP1, getrennte Leistungshöchstbeträge, Healio, Stand Produkttext gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- AP-Tarife, Teil II, I.6: Hilfsmittel und bestimmte gesetzliche Zuzahlungen, SDK, Stand 01.01.2023; aktuell öffentlich verlinkte Bedingungen, abgerufen am 07.10.2026. Gemeinsamer Rahmen; keine Krankenhauszuzahlungen aus I.6
- Bonusvergleich und Methodik, KassenBoost, Stand Datenstand 05.10.2026, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
Mehr über Frank und Healio