Ratgeber von Healio
Reiseimpfungen: Welche Krankenkasse zahlt und was kostet es?
Frank SteinfurtStand · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 5 bis 10 EUR
- TK-Arzneimittelzuzahlung 2026 ab 18, begrenzt auf tatsächliche Kosten
Für private Reisen entscheidet die konkrete Satzungsregel. Kläre medizinischen Bedarf, Abrechnung und eigene Kosten vor dem Termin.
Ob deine Krankenkasse Reiseimpfungen bezahlt, hängt bei einer privaten Auslandsreise von ihrer Satzung und den Voraussetzungen für die konkrete Impfung ab. TK, BARMER und DAK sehen dafür Leistungen vor; deinen eigenen Anteil klärst du anhand des geplanten Impfstoffs, der ärztlichen Leistungen und des jeweiligen Abrechnungswegs.
Wann ist eine Reiseimpfung eine gesetzliche Kassenleistung?
Die gesetzliche Grundlage ist § 20i SGB V. Die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA legt die Voraussetzungen der regulären Impfleistungen fest. Bei einem besonderen Gesundheitsrisiko durch eine Auslandsreise besteht der gesetzliche Reiseanspruch insbesondere bei beruflichem oder ausbildungsbedingtem Aufenthalt oder bei einem besonderen Interesse der öffentlichen Gesundheit.
Zusätzliche Leistungen für private Reisen kann deine Kasse in ihrer Satzung vorsehen. Deshalb solltest du den Reisegrund nennen und nach dem passenden Leistungsweg fragen. Eine reguläre Auffrischimpfung wird nicht allein dadurch zur privaten Zusatzleistung, dass du sie vor einem Urlaub brauchst. Entscheidend bleibt die konkrete medizinische Indikation.
Welche Krankenkassen zahlen für private Reiseimpfungen?
| Kasse | Private Reise und Voraussetzungen | Abrechnung oder besondere Grenze |
|---|---|---|
| TK | STIKO-empfohlene Impfungen bei erhöhtem Gesundheitsrisiko durch nicht berufliche Auslandsreise; zusätzlich medikamentöse Malariaprophylaxe | Grundsätzlich Sachleistung, andernfalls tatsächliche Kosten; Arzneimittel-Eigenbeteiligung nach gesetzlicher Zuzahlung; anderer zuständiger Kostenträger beachten |
| BARMER | STIKO-empfohlene Reiseschutzimpfungen und medikamentöse Malariaprophylaxe für nicht berufliche Aufenthalte bei erhöhtem Risiko | Grundsätzlich Sachleistung; wenn im Einzelfall nicht möglich, tatsächliche Kosten erstattungsfähig |
| DAK-Gesundheit | STIKO-empfohlene Impfungen bei erhöhtem Risiko nicht beruflicher Auslandsreise; rezeptpflichtige Arzneimittel für Malariaprophylaxe | Regel gilt, soweit noch kein Anspruch nach § 20i Abs. 1 besteht; Abrechnung und Nachweise vorab klären |
Quellen: TK-Satzung § 19, BARMER-Satzung § 32 und DAK-Satzung § 17 Abs. 2, jeweils aktuell am 07.10.2026 gelesen. Auswahl, kein vollständiger Kassenvergleich. Empfehlung und individuelle Indikation müssen zur Satzungsregel passen. Beratungskosten gesondert klären.
Die Bezeichnung Reiseimpfung allein genügt für eine Kostenzusage nicht. Teile der Kasse mit, welche Impfung dein Arzt für deine konkrete Reise vorgesehen hat und ob du privat, beruflich oder wegen einer Ausbildung unterwegs bist. Lass dir sagen, ob direkt abgerechnet wird oder welche Belege du zur Erstattung brauchst.
Übertrage weder eine Kostenzusage noch eine Zuzahlungsregel deiner Kasse pauschal auf andere Kassen.
Welche Kosten solltest du vor der Impfung klären?
| Position | Betrag oder Zahlweg | Deine Frage vor dem Termin |
|---|---|---|
| Impfstoff | Preis des konkret verordneten Präparats und Umfang der vorgesehenen Impfserie | Welcher Impfstoff ist vorgesehen und wie wird er bezogen? |
| Ärztliche Impfleistung | Kassenabrechnung oder tatsächlich vorgesehene private Rechnung | Wird direkt abgerechnet und welcher eigene Anteil bleibt? |
| Gesonderte Reiseberatung | Vergütung vorab erfragen; nicht automatisch mit der Impfleistung gleichsetzen | Ist die Beratung Teil des anerkannten Leistungswegs oder eine eigene Rechnung? |
| Arzneimittel-Eigenbeteiligung bei der TK | 2026 grundsätzlich ab 18 Jahren: 10 Prozent, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Arzneimittel | Welche Eigenbeteiligung gilt für das konkrete Mittel? Nie mehr als dessen Kosten |
| Nachgewiesene Erstattung | Anerkannte tatsächliche Kosten | Welche Positionen erkennt deine Kasse an? |
Kosteninformation nach § 630c BGB; Zuzahlungsbeispiel als tatsächliche Regel der TK-Satzung § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 und § 61 SGB V. Keine allgemeine Impfpreis-Spanne, kein erfundener Rechnungsbetrag. Zuzahlungsregel nicht pauschal auf jede Kasse oder Leistung übertragen.
Die genannten Zuzahlungsgrenzen gelten 2026. Ab 1. Januar 2027 beträgt diese allgemeine Arzneimittelzuzahlung weiterhin 10 Prozent des Abgabepreises, dann mindestens 7,50 EUR und höchstens 15 EUR. Auch dann ist sie auf die tatsächlichen Kosten des Mittels begrenzt. Diese beschlossene Änderung ist kein neuer Impfstoffpreis.
Bitte die Praxis um eine Kosteninformation für den gesamten geplanten Umfang einschließlich weiterer Termine. Ein einzelner Präparatpreis zeigt nicht die Gesamtkosten.
Erkennt die Praxis, dass ein Dritter die Behandlungskosten voraussichtlich nicht vollständig übernimmt, muss sie dich nach § 630c BGB vor Beginn über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren. Das Gesetz kennt Ausnahmen, etwa bei unaufschiebbarer Behandlung oder ausdrücklichem Informationsverzicht. Bei einem planbaren Termin kannst du die Kosten daher vorher mit der Praxis und der Kasse klären.
Wie reichst du Reiseimpfungen bei der Krankenkasse ein?
- Medizinischen Bedarf klärenBesprich Reiseumstände und bisherigen Impfstatus mit deinem Arzt. Lass dir die konkret vorgesehenen Leistungen nennen. Dieser Ratgeber gibt keine Impfempfehlung für einzelne Länder.
- Leistungsweg erfragenBitte deine Kasse um eine Antwort zur vorgesehenen Impfung, zur Praxisabrechnung und zu möglichen eigenen Kosten. Frage eine gesonderte Reiseberatung ausdrücklich mit an.
- Unterlagen aufbewahrenBei privater Abrechnung bewahrst du die ärztliche Rechnung, eine erforderliche Verordnung und den Bezugsbeleg für den Impfstoff auf. Kläre, welche weiteren Angaben deine Kasse verlangt und über welchen Weg du die Belege einreichst.
Besprich eine private Abrechnung vor dem Termin mit deiner Kasse. Die Satzungsleistung ist kein frei verwendbarer Pauschalbetrag für jede Reise.
Ist Malariaprophylaxe dasselbe wie eine Reiseimpfung?
Die hier geprüften Satzungen nennen neben Reiseimpfungen ausdrücklich eine medikamentöse Malariaprophylaxe. Bei der DAK ist von rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Rede. Frage deshalb getrennt nach der Impfung und nach einem gegebenenfalls ärztlich verordneten Medikament. Die Anerkennung der einen Position beantwortet nicht automatisch die andere.
Für die Kostenplanung brauchst du die konkrete Verordnung und die dazu passende Leistungsantwort der Kasse.
Was bedeutet eine ambulante Zusatzversicherung für deine Planung?
Eine ambulante Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag. Prüfe darin ausdrücklich, ob eine konkret geplante Impfung oder Beratung versichert wäre. Aus einem allgemeinen Vorsorgebudget lässt sich das nicht ableiten. Vergleiche die Bedingungen und deinen persönlichen Beitrag, bevor du eine Ergänzung in deine Kostenrechnung aufnimmst.
Versicherte Leistungen und persönlichen Beitrag prüfen.Ambulante Tarife ansehenWelche Grenzen gehören zu einer ehrlichen Kostenplanung?
Welche Vorsorge-Ratgeber helfen dir weiter?
So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Eine Impfempfehlung, ein Kassenanspruch und eine Rechnung sind verschiedene Grundlagen. Für deine Reiseplanung brauchst du den ärztlich festgestellten Bedarf, die passende Leistungsregel deiner Kasse und eine konkrete Kosteninformation.
Häufige Fragen
Zahlt meine Krankenkasse Reiseimpfungen für den Urlaub?
Das hängt von der Satzung und der medizinischen Indikation ab. TK, BARMER und DAK haben Regeln für private Auslandsreisen. Kläre vor dem Termin die geplante Impfung und den Abrechnungsweg.
Was kostet eine Reiseimpfung?
Frage nach dem konkret vorgesehenen Impfstoff, der ärztlichen Impfleistung und einer möglichen gesonderten Beratung. Die gesamte Planung kann mehrere Termine umfassen. Ein allgemeiner Pauschalpreis lässt sich hier nicht belastbar nennen.
Ist eine berufliche Reise anders geregelt?
§ 20i SGB V unterscheidet bei Reiseindikation unter anderem beruflich oder ausbildungsbedingte Aufenthalte und private Reisen. Nenne deiner Kasse den Reisegrund und kläre den zutreffenden Leistungsweg.
Brauche ich für die Erstattung eine Rechnung?
Bei privater Abrechnung brauchst du passende Belege für tatsächlich entstandene Kosten. Welche Rechnung, Verordnung und weiteren Angaben erforderlich sind, erfährst du bei deiner Kasse. Direkte Kassenabrechnung folgt einem anderen Ablauf.
Zahlt ein Vorsorgebudget automatisch meine Reiseimpfung?
Ein allgemeines Budget beantwortet die konkrete Erstattungsfrage nicht. Für eine private Ergänzung zählen die versicherte Leistung, die Rechnung und die Vertragsbedingungen. Prüfe diese ausdrücklich, bevor du eine Erstattung einplanst.
Dein nächster Schritt
Kläre den medizinischen Bedarf mit deinem Arzt und die konkrete Abrechnung mit deiner Kasse. Auf Healios Ambulantseite kannst du anschließend die versicherten Leistungen und deinen persönlichen Beitrag einer Ergänzung prüfen.
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Was kostet dich der ambulante Tarif?
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Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Reguläre Impfleistungen, Reise-Satzungsleistungen und private Verträge haben eigene Voraussetzungen. Diese Originalquellen wurden für den Entwurf geprüft.
- SGB V § 20i: Impfleistungen und Satzungsleistungen, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Schutzimpfungs-Richtlinie: Voraussetzungen des Anspruchs, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand geändert 19.03.2026, in Kraft 28.04.2026, abgerufen am 07.10.2026
- TK-Satzung: Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe, Techniker Krankenkasse, Stand 130. Nachtrag, Stand 17.04.2026, abgerufen am 07.10.2026
- BARMER-Satzung: private Reiseimpfungen, BARMER, Stand 38. Nachtrag, Stand 21.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- DAK-Satzung: Reiseimpfungen und rezeptpflichtige Prophylaxe, DAK-Gesundheit, Stand 67. Nachtrag, Stand 01.09.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 31: Arzneimittelzuzahlung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 61: Höhe der Zuzahlung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- BGB § 630c: Information über Behandlungskosten, Gesetze im Internet, BMJV, Stand geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Ambulante Zusatzversicherung: Leistungen und persönlicher Beitrag, Healio, Stand Live-Abruf 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Beschlossene Zuzahlungsänderung ab 1. Januar 2027, Bundesgesetzblatt, amtliches Original, Stand BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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