Ratgeber von Healio
TK und Schwangerschaft: Welche Leistungen bekommst du?
Frank SteinfurtStand · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 250 EUR
- Rufbereitschaft einmal je Schwangerschaft nach Satzungsregeln
- 100 Prozent
- Bestimmte verordnete Arzneimittel nach § 27j
- 80 Prozent
- Partnerkurs: tatsächliche Kosten, höchstens 100 EUR
Bei der TK bekommst du die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge und Hebammenhilfe sowie bestimmte Extras nach ihrer Satzung. Dazu zählen unter Voraussetzungen Rufbereitschaft bis 250 EUR je Schwangerschaft, bestimmte verordnete Arzneimittel und ein Zuschuss zum Partnerkurs.
Bei der TK bekommst du die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge und Hebammenhilfe sowie bestimmte Extras nach ihrer Satzung. Dazu zählen unter Voraussetzungen Rufbereitschaft bis 250 EUR je Schwangerschaft, bestimmte verordnete Arzneimittel und ein Zuschuss zum Partnerkurs.
Welche Versorgung gehört zur gesetzlichen Kassenleistung?
§ 24d SGB V gibt dir während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dazu gehören die Feststellung der Schwangerschaft und die Schwangerenvorsorge. Die konkreten ärztlichen Untersuchungen beschreibt die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA. Diese Grundversorgung ist eine gesetzliche Leistung und nicht erst ein besonderes TK-Extra.
Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung besteht nach dem Gesetz bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt. Weitergehende Leistungen benötigen eine ärztliche Anordnung. Diese Grenze betrifft die Wochenbettbetreuung; daraus folgt keine allgemeine Frist für jede einzelne Leistung in Schwangerschaft und Stillzeit. Besprich den tatsächlichen Betreuungsbedarf mit deiner Hebamme und der behandelnden Praxis.
§ 24f SGB V umfasst die ambulante oder stationäre Entbindung. Bei stationärer Entbindung hast du für dich und dein Neugeborenes Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Ein gewünschtes Familienzimmer oder private Wahlleistungen lassen sich aus diesem Anspruch nicht pauschal ableiten. Kläre solche zusätzlichen Positionen gesondert mit dem Krankenhaus und dem jeweiligen Kostenträger.
Wie laufen die Vorsorgeuntersuchungen ab?
Nach der aktuellen Mutterschafts-Richtlinie sollen die Folgeuntersuchungen im Allgemeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt. Das ist der allgemeine Rahmen. Bei Beschwerden, auffälligen Befunden oder besonderem Betreuungsbedarf entscheidet die Praxis über die erforderlichen weiteren Untersuchungen.
Zu den vorgesehenen Kontrollen gehören unter anderem Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle und die Untersuchung des Urins auf Eiweiß und Zucker. Weitere Prüfungen und Laboruntersuchungen richten sich nach dem jeweiligen Richtlinienabschnitt und teilweise nach dem Befund. Es wird damit nicht bei jedem Termin dasselbe vollständige Laborpaket zugesagt.
Auch das Ultraschallscreening und das vorgesehene Screening auf Schwangerschaftsdiabetes gehören zur beschriebenen Vorsorge. Das Diabetes-Screening wird Schwangeren angeboten, bei denen nicht bereits ein manifester Diabetes besteht. Zusätzliche Ultraschallkontrollen bei auffälligen Befunden sowie medizinisch notwendige weiterführende Ultraschalldiagnostik können ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge sein. Eine Untersuchung wird deshalb nicht allein durch das Wort „zusätzlich“ zur Selbstzahlerleistung.
Wann zahlt die TK bis zu 250 EUR für Rufbereitschaft?
§ 27g der TK-Satzung betrifft die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme, deren Hilfe du während der Schwangerschaft und bei der Geburt nutzt. Die Hebamme muss nach den dort genannten gesetzlichen Vorschriften zugelassen beziehungsweise zur Leistung berechtigt sein. Die Rufbereitschaft muss Erreichbarkeit rund um die Uhr und sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe umfassen.
Die TK erstattet die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Rufbereitschaftskosten bis zu 250 EUR einmal je Schwangerschaft. Für die Rufbereitschaft einer weiteren Hebamme sieht die Regel keine Erstattung vor. Der Betrag ist kein pauschaler Zuschuss für sämtliche Hebammenleistungen. Lass dir erklären, welcher Teil einer Vereinbarung gerade die Rufbereitschaft betrifft und wie er auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Welche Arzneimittel werden nach der Satzung erstattet?
§ 27j sieht 100 Prozent der entstandenen Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vor. Gemeint sind Präparate mit Eisen, Magnesium, Folsäure und Jod zur Vermeidung eines Mangels während der Schwangerschaft, einzeln oder kombiniert aus diesen Wirkstoffen. Voraussetzung ist die Verordnung eines Vertragsarztes oder eines nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigten Arztes.
Für diesen Erstattungsweg verlangt die Satzung die Verordnung, einen Schwangerschaftsnachweis und den Kostenbeleg einer Apotheke oder eines nach deutschem Recht zugelassenen Arzneimittelversandhändlers. Gesetzliche beziehungsweise vom G-BA bestimmte Ausschlüsse gelten weiter. Ein beliebiges Nahrungsergänzungsmittel wird durch einen enthaltenen Nährstoff nicht automatisch zu einem erstattungsfähigen Arzneimittel. Dieser Ratgeber empfiehlt keine Präparate oder Dosierungen; die medizinische Auswahl gehört in die behandelnde Praxis.
Was zahlt die TK für deinen Partnerkurs?
Für eine TK-Versicherte mit ärztlich festgestellter Schwangerschaft regelt § 27l die Teilnahme ihrer Begleitperson an einem Hebammen-Partner-Geburtsvorbereitungskurs. Erstattet werden 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens 100 EUR, soweit die Kosten nicht bereits anderweitig erstattet wurden. Der Kurs muss von einer entsprechend zugelassenen oder berechtigten Hebamme durchgeführt werden.
Die Regel knüpft an die schwangere TK-Versicherte und deren Begleitperson an. Eine zusätzliche TK-Mitgliedschaft der Begleitperson steht dort nicht als Voraussetzung. Benötigt werden die nachgewiesenen Kurskosten; außerdem darf der Kurs nicht vor Inkrafttreten der Satzungsregel begonnen worden sein. Lass die Gebühr deiner Begleitperson gesondert ausweisen. Der Höchstbetrag ist kein belegter Marktpreis für einen Partnerkurs.
Welche Kostenwege solltest du auseinanderhalten?
| Position | Leistungsweg | Grenze oder Nachweis |
|---|---|---|
| Ärztliche Schwangerschaftsvorsorge | Gesetzliche Versorgung nach SGB V und Mutterschafts-Richtlinie | Vorgesehener Umfang und medizinische Indikation |
| Wochenbettbetreuung durch Hebamme | Gesetzlicher Anspruch bis zwölf Wochen nach der Geburt | Weitergehende Leistungen nach ärztlicher Anordnung |
| Hebammen-Rufbereitschaft | TK-Satzung § 27g: tatsächliche Kosten bis 250 EUR je Schwangerschaft | Geeignete Rufbereitschaft und Hebamme; keine weitere Hebamme |
| Bestimmte Arzneimittel | TK-Satzung § 27j: 100 Prozent der entstandenen Kosten | Definierte Wirkstoffe, Arzneimittelstatus, Verordnung und Belege |
| Geburtsvorbereitung für Begleitperson | TK-Satzung § 27l: 80 Prozent, höchstens 100 EUR | Qualifizierte Hebamme, nachgewiesene Kosten, keine Doppelerstattung |
| Gewünschte private Zusatzleistung | Konkretes Angebot und gegebenenfalls bestehender privater Vertrag | Preis, versicherter Umfang und Eigenanteil vorab klären |
Quellen: §§ 24d und 24f SGB V, aktuelle Mutterschafts-Richtlinie und TK-Satzung §§ 27g, 27j und 27l. Die Satzungsbeträge sind Erstattungsgrenzen, keine erfundenen Behandlungspreise.
Ein Höchstbetrag sagt nicht, dass du ihn in voller Höhe erhältst. Entscheidend sind die tatsächlichen erstattungsfähigen Kosten und die Voraussetzungen des jeweiligen Wegs. Rufbereitschaft, Arzneimittel und Partnerkurs sind unterschiedliche Leistungen. Addiere diese Angaben nicht als frei verwendbares Schwangerschaftsbudget und übertrage die Regeln eines Extras nicht auf das andere.
Musst du der TK deine Schwangerschaft melden?
Wenn du eines der beschriebenen Extras nutzen möchtest, frage die TK nach den Unterlagen für genau diese Leistung. Für die Arzneimittelerstattung ist der Schwangerschaftsnachweis ausdrücklich vorgesehen; die Partnerkursregel setzt eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft voraus. Das ist etwas anderes als die Behauptung, jede Schwangere müsse ihre Krankenkasse sofort auf einem bestimmten digitalen Weg informieren.
Bewahre Verordnungen, Kostenbelege und Vereinbarungen für die jeweilige Erstattung auf. Beschreibe in deiner Anfrage die gewünschte Leistung und frage bei einem unklaren Dokument gezielt nach. Eine allgemeine Zusage am Telefon beantwortet nicht unbedingt, ob das konkrete Präparat, die Hebammenvereinbarung oder die Kursrechnung die Satzungsvoraussetzungen erfüllt. Für Meldewege und weitere Schritte hilft dir der verlinkte Ratgeber zur Mitteilung an die Krankenkasse.
Wie prüfst du eine gewünschte private Zusatzleistung?
Frage die Praxis zunächst, ob es sich um eine vorgesehene Kassenleistung, eine medizinisch notwendige Untersuchung nach den Richtlinien oder ein zusätzliches privates Angebot handelt. Lass dir den Umfang und den Preis erklären. § 630c BGB verlangt eine Kosteninformation vor der Behandlung in Textform, wenn die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten erkennbar ungeklärt ist. Das Gesetz sieht besondere Ausnahmen vor, etwa bei unaufschiebbarer Behandlung.
Bei einem bestehenden privaten Zusatzvertrag prüfst du den konkreten Leistungsumfang und die Bedingungen. Bei einem gewünschten neuen Vertrag sind unter anderem Beginn, Gesundheitsfragen und die Einordnung bereits bestehender, angeratener oder begonnener Maßnahmen zu klären. § 19 VVG verlangt die Angabe bekannter erheblicher Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Eine Schwangerschaft ist kein Grund, die konkret gestellten Fragen unvollständig zu beantworten.
Private Zusatzleistungen und Vertragsgrenzen prüfenAmbulanten Zusatzschutz ansehenWelche Ratgeber helfen dir bei der weiteren Planung?
So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Bei der TK sind gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge und zusätzliche Satzungsleistungen getrennte Wege. Die Rufbereitschaft, bestimmte Arzneimittel und der Partnerkurs haben jeweils eigene Voraussetzungen und Nachweise. Ein ausgewiesener Erstattungsbetrag ist kein pauschaler Anspruch auf diesen Betrag und kein frei verwendbares Budget.
Häufige Fragen
Sind 250 EUR ein Zuschuss für jede Hebammenleistung?
Die TK-Regel betrifft bestimmte Rufbereitschaft einer freiberuflichen zugelassenen beziehungsweise berechtigten Hebamme. Erstattet werden tatsächliche nachgewiesene Kosten bis 250 EUR einmal je Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft einer weiteren Hebamme ist ausgeschlossen.
Zahlt die TK jedes Präparat mit Folsäure?
§ 27j betrifft bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen und ärztlicher Verordnung. Arzneimittelstatus, Verordnung, Kostenbeleg, Schwangerschaftsnachweis und Ausschlüsse sind maßgeblich. Daraus folgt keine pauschale Erstattung sämtlicher Nahrungsergänzungsmittel.
Muss meine Begleitperson für den Partnerkurs ebenfalls bei der TK sein?
§ 27l knüpft an die TK-Versicherte mit ärztlich festgestellter Schwangerschaft und ihre Begleitperson an. Eine zusätzliche TK-Mitgliedschaft der Begleitperson steht dort nicht. Die übrigen Kurs- und Nachweisvoraussetzungen gelten; erstattet werden 80 Prozent der tatsächlichen Kosten bis höchstens 100 EUR.
Ist jede zusätzliche Untersuchung eine private Leistung?
Zusätzliche Ultraschallkontrollen und weiterführende Diagnostik können bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit Teil der Mutterschaftsvorsorge sein. Frage die Praxis nach dem konkreten Richtlinien- beziehungsweise Leistungsweg und bei einem privaten Angebot nach Preis und Umfang.
Zahlt ein neuer Zusatzvertrag die Leistungen dieser Schwangerschaft?
Das lässt sich aus den TK-Satzungsleistungen nicht ableiten. Prüfe beim konkreten Vertrag Leistungsumfang, Beginn, Gesundheitsfragen und den Umgang mit bereits bestehenden, angeratenen oder begonnenen Maßnahmen. Hier wird keine private Erstattung für deinen Einzelfall zugesagt.
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Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Gesetzliche Grundlage, aktuelle G-BA-Richtlinie und TK-Satzung direkt geprüft. Private Leistungen werden nur als allgemeine Vertragsprüfung eingeordnet.
- TK-Satzung: Rufbereitschaft, Arzneimittel und Partnerkurs, Techniker Krankenkasse, Stand 130. Nachtrag, 17. April 2026, §§ 27g, 27j und 27l, abgerufen am 2026-10-07
- Gesetzliche Betreuung, Hebammenhilfe und Entbindung, Gesetze im Internet, Stand §§ 24c, 24d und 24f, geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 2026-10-07
- Aktuelle Mutterschafts-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Zuletzt geändert am 16. Juli 2026, in Kraft seit 25. August 2026, abgerufen am 2026-10-07
- Untersuchungsumfang und medizinisch notwendige weitere Diagnostik, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Fassung in Kraft seit 25. August 2026, § 2 Abs. 6 bis 11, abgerufen am 2026-10-07
- Kosteninformation vor der Behandlung, Gesetze im Internet, Stand § 630c Abs. 3 und 4, geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 2026-10-07
- Anzeige bekannter Umstände bei konkreten Fragen, Gesetze im Internet, Stand § 19 Abs. 1, geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 2026-10-07
- Ambulante Zusatzversicherung: individuelle Vertragsprüfung, Healio, abgerufen am 2026-10-07

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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