Ratgeber von Healio
Heil- und Kostenplan: Wie liest du ihn richtig?
Frank SteinfurtStand · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 6 Monate
- Nach Genehmigung Zahnersatz erhalten oder Verlängerung klären
- Über 1.000 EUR
- GOZ-Laborkostenvoranschlag anbieten; Sonderregel bei Langzeitplan
- Über 15 %
- GOZ-Hinweispflicht bei erwarteter Laborkostenüberschreitung
Der Heil- und Kostenplan zeigt deinen Zahnbefund, die gesetzliche Regelversorgung, die tatsächlich geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Die Krankenkasse prüft ihn vor der Versorgung und bewilligt den Festzuschuss; deinen eigenen Anteil und private Leistungen solltest du davor mit der Praxis klären.
Der Heil- und Kostenplan zeigt deinen Zahnbefund, die gesetzliche Regelversorgung, die tatsächlich geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Die Krankenkasse prüft ihn vor der Versorgung und bewilligt den Festzuschuss; deinen eigenen Anteil und private Leistungen solltest du davor mit der Praxis klären.
Wofür brauchst du den Heil- und Kostenplan?
Für gesetzlich vorgesehenen Zahnersatz erstellt die Vertragszahnarztpraxis vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan, kurz HKP. Darin stehen Befund, Regelversorgung, tatsächlich geplante Versorgung und Herstellungsort. Für die Erstellung dieses gesetzlich vorgeschriebenen Plans verlangt die Praxis kein gesondertes Honorar. Die Kasse kann die Planung und die Versorgungsnotwendigkeit prüfen oder begutachten lassen.
Nach deinem Einverständnis kann die Praxis den Plan digital an die Krankenkasse übermitteln. Du erhältst eine ausgedruckte Patientenzusammenfassung mit der vorgesehenen Therapie und den geschätzten Kosten. Lass dir zusätzlich die Aufstellung der Privatleistungen erklären. Entscheidend ist der Inhalt deiner aktuellen Unterlagen, nicht eine feste Seitennummer aus einem älteren Papierformular.
Die Bewilligung betrifft den gesetzlichen Festzuschuss. Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale bestätigt die Kasse damit nicht jede private Preisposition als angemessen. Behalte daher eine eigene Prüffrage im Blick: Verstehst du, welche Leistungen du bestellt hast und welchen Aufwand du voraussichtlich selbst tragen sollst? Die Genehmigung ersetzt dieses Gespräch mit der Praxis nicht.
Welche Angaben und Kostenzeilen solltest du lesen?
Beginne beim Befund: Welche Zähne fehlen oder sind beschädigt? Vergleiche anschließend die zugeordnete Regelversorgung mit der tatsächlich geplanten Therapie. Eine Abweichung ist ein Anlass für eine Erklärung, keine automatische Fehlplanung. Frage konkret, welcher Teil medizinisch vorgesehen ist und welche zusätzliche Ausführung du gewählt hast.
| Angabe | Bedeutung | Deine Prüffrage |
|---|---|---|
| Befund und Regelversorgung | Grundlage des befundbezogenen Festzuschusses | Passt die Erläuterung zum dokumentierten Zahnstatus? |
| Geplante Therapie | Die tatsächlich vorgeschlagene Versorgung | Was weicht von der Regelversorgung ab und warum? |
| Zahnärztliches Honorar | Gebühren für die geplanten zahnärztlichen Leistungen | Welche privaten Positionen und Faktoren sind vorgesehen? |
| Material und Labor | Zahntechnische Leistungen samt Materialien | Sind Umfang und Herstellungsort erklärt? |
| Festzuschuss und Eigenanteil | Kassenbeteiligung und voraussichtlich eigener Aufwand | Sind Bonusnachweise und zusätzliche private Kosten berücksichtigt? |
Quellen: SGB V § 87 Abs. 1a, gesund.bund.de und Verbraucherzentrale. Die Tabelle erklärt Kostenpositionen und nennt keine pauschalen Behandlungspreise. Maßgeblich ist deine individuelle Planung.
Achte darauf, dass absehbare Teile der Versorgung in den Unterlagen enthalten sind. Die Verbraucherzentrale nennt beispielsweise notwendige Vorbehandlungen und den Zahnersatz auf einem Implantat zusätzlich zum Implantat selbst. Bitte die Praxis um eine Erklärung, wenn eine Position separat geplant ist. Nur eine vollständige Übersicht erlaubt dir, den finanziellen Umfang des Vorschlags zu beurteilen.
| Leistung | Kasse zahlt | Du ohne Tarif | Du mit Tarif |
|---|---|---|---|
| Geplante Zahnersatzversorgung | Befundbezogenen Festzuschuss vor Beginn von der Kasse prüfen lassen. | Die konkreten Positionen und den Eigenanteil im Kostenplan klären. | Die Kassenbewilligung bewilligt keine private Versicherungsleistung; bestehende Vertragsbedingungen gesondert prüfen. |
Quellen: SGB V § 87 Abs. 1a, gesund.bund.de und Verbraucherzentrale. Die Tabelle erklärt Kostenpositionen und nennt keine pauschalen Behandlungspreise. Maßgeblich ist deine individuelle Planung.
Was bedeuten HKP, BEMA, BEL II und GOZ?
HKP ist die Abkürzung für Heil- und Kostenplan. BEMA bezeichnet den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. BEL II ist das bundeseinheitliche Verzeichnis abrechnungsfähiger zahntechnischer Leistungen. Nach der Festzuschuss-Richtlinie werden die der Regelversorgung entsprechenden zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen auf dieser Grundlage abgerechnet.
GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei über die Regelversorgung hinausgehendem gleichartigem Zahnersatz bildet sie die Grundlage für die Mehrkosten; bei andersartiger Versorgung ist sie ebenfalls maßgeblich. Lass dir den Versorgungsbegriff deiner Planung erklären. Die Kürzel helfen bei der Zuordnung, liefern allein aber noch keine Aussage über deinen konkreten Eigenanteil.
Bei einer privaten Honorarposition gehört auch der Steigerungsfaktor zur Prüfung. Der 2,3-fache Gebührensatz beschreibt nach § 5 GOZ eine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung. Wenn dieser Satz in der Rechnung überschritten wird, verlangt § 10 GOZ eine verständliche, auf die einzelne Leistung bezogene schriftliche Begründung. Frage schon bei der Planung nach dem vorgesehenen Faktor und seinen Gründen.
Wann reichst du den Plan ein und wie lange gilt er?
Die Krankenkasse muss den Plan grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genehmigen. Die Praxis übermittelt ihn im beschriebenen digitalen Verfahren; kläre, ob sämtliche Nachweise vorliegen. Dazu gehört bei einem erhöhten Vorsorgezuschuss das Bonusheft oder ein geeigneter Nachweis. Bewahre die Patientenzusammenfassung und die Kassenentscheidung gemeinsam auf.
Nach der Genehmigung musst du den entsprechenden Zahnersatz innerhalb eines halben Jahres erhalten. Reicht dieser Zeitraum nicht, muss die Praxis eine Verlängerung beantragen. Frage bei verschobenen Terminen früh danach. Eine alte Bewilligung solltest du nicht ungeprüft auf eine wesentlich veränderte Planung übertragen.
gesund.bund.de nennt dringlich notwendige Reparaturen als Ausnahme, bei der eine frühere Behandlung möglich sein kann. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, jede neue Versorgung vor der Bewilligung zu beginnen. Lass die Praxis den zutreffenden Ablauf mit der Kasse klären. Wird der geplante Betrag erheblich überschritten, ist eine erneute Kassenprüfung und Genehmigung nötig.
Bei einer Planung über den Jahreswechsel kommt es außerdem auf das Datum der Kassenbewilligung an. Ab 1. Januar 2027 ändern sich die regulären Festzuschussquoten auf 50, 60 und 65 Prozent. Für alle vorher bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Quoten und die bisherige Härtefallregel weiter. Eine spätere Eingliederung allein hebt diesen gesetzlichen Übergangsschutz nicht auf; kläre bei Planänderung oder Verlängerung den konkreten Bescheid.
Welche besondere Hinweispflicht gilt für Laborkosten?
Für nach GOZ berechnete zahntechnische Leistungen verlangt § 9 einen angebotenen Laborkostenvoranschlag, wenn die voraussichtlichen Kosten insgesamt über 1.000 EUR liegen. Auf dein Verlangen muss er in Textform vorgelegt werden. Er nennt die voraussichtlichen Gesamtkosten und die verwendeten Materialien; Details zu Art, Umfang, Ausführung und Herstellungsort kannst du näher erläutern lassen.
Bei einem geplanten Behandlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten greift diese Angebotsregel, wenn bereits innerhalb von sechs Monaten Laborkosten über 1.000 EUR zu erwarten sind. Diese Besonderheit gehört zum Laborkostenvoranschlag und darf nicht auf die Gültigkeit der Kassenbewilligung übertragen werden.
Ist eine Überschreitung der im Laborkostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten, muss die Praxis dich unverzüglich in Textform informieren. Diese Schwelle bezieht sich auf den zahntechnischen Kostenvoranschlag. Es gibt daraus keine pauschale Erlaubnis, die gesamte HKP-Rechnung ohne Rücksprache um 15 Prozent zu erhöhen. Bitte bei jeder angekündigten Änderung um die neue Kostenaufstellung und um eine Erklärung, was sich verändert hat.
Wie unterscheiden sich Kassenabrechnung und Zusatzversicherung?
Nach Abschluss der Behandlung rechnet die Vertragszahnarztpraxis die bewilligten Festzuschüsse grundsätzlich mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Das Gesetz nimmt andersartige Versorgung nach § 55 Abs. 5 von diesem Weg aus; hier sieht § 55 die Erstattung des bewilligten Festzuschusses vor. Kläre den konkreten Zahlweg deshalb vorab, besonders wenn du eine private Rechnung zunächst selbst begleichen musst.
Eine bestehende Zahnzusatzversicherung ist ein eigener Vertrag. Informiere sie vor Beginn über die geplante Behandlung und die geschätzten Kosten und frage nach den erforderlichen Unterlagen. Reiche die aktuelle Planung mit der Kassenentscheidung ein, soweit dies für ihre Prüfung erforderlich ist. Bitte um eine schriftliche Einordnung nach den konkreten Tarifbedingungen. Die Kassenbewilligung bewilligt keine private Versicherungsleistung.
Ein HKP ist zunächst eine Kostenschätzung. Vergleiche später die Rechnung mit dem Plan und den Erläuterungen zu Änderungen. Sind Positionen für dich unklar, bitte um die Begründung und die zugehörige Laboraufstellung. Ein späterer Neuabschluss einer Zusatzversicherung übernimmt eine bereits bestehende Behandlung nicht automatisch. Der Healio-Zahn-Check dient der ersten Einordnung; die verbindliche Annahme und Leistung bleiben der Antragsprüfung vorbehalten.
Mit deiner Kostenplanung private Bedingungen prüfen.Zahn-Check ansehenWas klärst du vor der Entscheidung mit der Praxis?
- Befund und Alternative verstehenBitte um eine verständliche Beschreibung der Regelversorgung und der gewählten Therapie. Kläre zusätzliche Wünsche und getrennte Vorbehandlungen.
- Kostenunterlagen zusammenführenHalte Patientenzusammenfassung, private Honorarpositionen, Laborplanung und bewilligten Festzuschuss nebeneinander. Frage nach fehlenden Angaben.
- Ablauf und Zahlweg festhaltenKläre Beginn, voraussichtlichen Abschluss, mögliche Verlängerung und die Behandlung von Kostenänderungen. Informiere eine bestehende Zusatzversicherung vor der Versorgung.
Welche Zahn-Ratgeber ergänzen deinen Heil- und Kostenplan?
So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Der Heil- und Kostenplan verbindet die geplante Therapie mit einer Kostenschätzung. Die Kasse bewilligt den gesetzlichen Festzuschuss; über zusätzliche private Positionen sprichst du mit der Praxis und bei bestehender Zusatzversicherung mit deren Leistungsstelle. Bewahre alle Unterlagen zusammen auf.
Häufige Fragen
Muss ich den Heil- und Kostenplan selbst bei der Krankenkasse einreichen?
Mit deinem Einverständnis übermittelt die Praxis den Plan digital. Kläre, ob ihr alle Nachweise vorliegen, und lass dir die Patientenzusammenfassung geben. Frage nach dem Stand der Bewilligung, bevor die geplante Versorgung beginnt.
Zahle ich für den gesetzlich vorgeschriebenen Heil- und Kostenplan?
Für die Erstellung dieses Plans bei gesetzlich vorgesehenem Zahnersatz fällt kein gesondertes Honorar an. Private Leistungen und deren Vereinbarungen sind davon zu unterscheiden. Lass eine unklare Rechnung oder Vereinbarung vor der Unterschrift erläutern.
Wie lange gilt die Genehmigung der Krankenkasse?
Der entsprechende Zahnersatz muss innerhalb eines halben Jahres nach Genehmigung erhalten sein. Wenn Termine verschoben werden, soll die Praxis rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Eine erheblich geänderte Planung braucht gegebenenfalls eine erneute Bewilligung.
Darf die gesamte Rechnung den Plan ohne Weiteres um 15 Prozent überschreiten?
Aus § 9 GOZ folgt keine solche allgemeine Toleranz. Die Vorschrift betrifft den Kostenvoranschlag für zahntechnische Leistungen und die Textmitteilung bei erwarteter Überschreitung um mehr als 15 Prozent. Wesentliche Änderungen der Gesamtplanung sind gesondert zu klären.
Reicht die Kassenbewilligung auch für meine Zahnzusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung prüft nach ihrem eigenen Vertrag. Informiere sie vor Beginn über die Planung und frage nach den benötigten Unterlagen. Die bewilligte Kassenleistung ist für die Zuordnung hilfreich, ersetzt aber keine private Leistungsprüfung.
Dein nächster Schritt
Kläre den geplanten Eigenanteil und die Kassenbewilligung mit deiner Praxis. Im Healio-Zahn-Check kannst du deine Situation für eine private Ergänzung einordnen. Maßgeblich bleiben die konkrete Vertragsprüfung und die vollständigen Unterlagen.
Zahn-Check
Welcher Zahntarif passt zu dir?
Vier kurze Fragen, rund eine Minute, keine Kontaktdaten. Danach siehst du, welchen Tarifweg du als Nächstes prüfen solltest.
Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Der Ablauf bezieht sich auf Zahnersatz bei gesetzlicher Krankenversicherung. Private Gebührenregeln und die besondere Laborschwelle sind getrennt erläutert.
- SGB V § 87 Abs. 1a: Heil- und Kostenplan und Abrechnung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Zahnmedizinische Leistungen: digitaler Plan und Genehmigung, gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit, Stand Zahnersatzabschnitt gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Heil- und Kostenplan verstehen, Verbraucherzentrale, Stand 19. Februar 2024; aktuelle Abläufe gesondert abgeglichen, abgerufen am 07.10.2026
- Festzuschuss-Richtlinie, Allgemeines Nr. 8, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Geändert 05.12.2025, in Kraft 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
- GOZ § 5: Steigerungsfaktor, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- GOZ § 9: zahntechnische Kosten und Voranschlag, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- GOZ § 10: Rechnungsbegründung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 55 Abs. 5: andersartige Versorgung, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Zahn-Check und Bedingungen vor dem Antrag, Healio, Stand Live-Abruf am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228: Festzuschüsse ab 2027 und Übergangsregel, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 22 und Artikel 8 Absatz 2, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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