Ratgeber von Healio
Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Kasse für dein Kind?
Frank SteinfurtStand · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 10 U-Termine
- U1 bis U9 einschließlich U7a in den ersten sechs Lebensjahren
- 1 J1-Termin
- Jugenduntersuchung nach geltender Richtlinie mit Toleranzzeit
- 61 EUR
- IKK classic: Satzungsgrenze je Extra, nur unter Voraussetzungen
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 einschließlich U7a und die Jugenduntersuchung J1 nach den geltenden Richtlinien. Zusätzliche U10, U11 und J2 hängen am 7. Oktober 2026 von der jeweiligen Kasse, ihrer Satzung und dem vorgesehenen Vertrags- oder Erstattungsweg ab.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 einschließlich U7a und die Jugenduntersuchung J1 nach den geltenden Richtlinien. Zusätzliche U10, U11 und J2 hängen am 7. Oktober 2026 von der jeweiligen Kasse, ihrer Satzung und dem vorgesehenen Vertrags- oder Erstattungsweg ab.
Welche Untersuchungen gehören zur gesetzlichen Früherkennung?
§ 26 SGB V regelt Untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Welche Inhalte, Altersgrenzen und Häufigkeit gelten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Das Programm dient der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsproblemen; zum gesetzlichen Rahmen gehören auch die Überprüfung des Impfstatus und Beratung. Es ist keine beliebig oft abrufbare Untersuchung auf Elternwunsch.
Je nach Alter stehen körperliche, sprachliche, motorische und seelische Entwicklung im Mittelpunkt. Nutze den Termin auch für deine Fragen. Notiere konkrete Beobachtungen aus dem Alltag, statt nur eine allgemeine Sorge zu formulieren: Was fällt dir auf, seit wann und in welchen Situationen? Wenn du bereits Beschwerden beobachtest, sprich diese direkt in der Praxis an. Ein Verdacht auf eine Erkrankung gehört gegebenenfalls in die gezielte Diagnostik und Behandlung, nicht allein in die nächste planmäßige Vorsorge.
Wann sind U1 bis U9 und J1 vorgesehen?
| Termin | Regulärer Zeitraum | Einordnung |
|---|---|---|
| U1 | Unmittelbar nach der Geburt | Beginn des U-Programms |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Früher Säuglingstermin |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | U-Untersuchung |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | U-Untersuchung |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | U-Untersuchung |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | U-Untersuchung |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | U-Untersuchung |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | Zusätzlicher Termin innerhalb des gesetzlichen U-Programms |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | U-Untersuchung |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | Letzter hier aufgeführter regulärer U-Termin |
| J1 | Zwischen vollendetem 13. und vollendetem 14. Lebensjahr | Einmalige Jugendgesundheitsuntersuchung mit Toleranzzeit |
Quellen: § 2 Kinder-Richtlinie und Abschnitt 2 Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. Die Tabelle nennt reguläre Zeiträume. Für U-Termine gelten gesonderte Toleranzgrenzen; die J1 schließt jeweils zwölf Monate vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein.
Lass dir den Zeitraum anhand des Geburtsdatums nennen. Frage bei einer Terminverschiebung nach der zulässigen Toleranz. Wenn die Praxis erst später einen Platz anbietet, kläre mit Praxis und Kasse die Abwicklung, bevor du eine private Rechnung akzeptierst.
Ein versäumter Termin ist kein Grund, Beschwerden unbeachtet zu lassen. Frage, welche Untersuchung jetzt medizinisch benötigt wird und auf welcher Grundlage diese abgerechnet werden kann. Eine nachträgliche Erstattung außerhalb der vorgesehenen Zeiten lässt sich nicht pauschal zusagen. Bewahre die Antwort zu einer Kostenfrage auf und unterscheide dabei reguläre Früherkennung, notwendige Krankenbehandlung und zusätzlich gewünschte Leistungen.
Welche Kostenwege gelten für gesetzliche Termine und Extras?
| Untersuchung oder Weg | Kostenregel | Was du vorher klärst |
|---|---|---|
| U1 bis U9 einschließlich U7a und J1 | Gesetzliche Kassenleistung im vorgesehenen Rahmen | Terminfenster, geeignete Praxis und Abrechnung als Kassenleistung |
| AOK PLUS: U10, U11 und J2 | Sachleistung nach besonderen Verträgen; kein beliebiger Privatpreis-Zuschuss | Berechtigte Praxis, Altersgruppe und Vertragsbedingungen |
| IKK classic: Satzungs-Erstattungsweg für U10, U11 und J2 | Tatsächlich entstandene Kosten, höchstens 61 EUR je Untersuchung einmalig | Risikofaktoren, noch nicht vorliegende Erkrankung, Alter und berechtigter Arzt |
| Privat gewünschte Untersuchung ohne bestätigten Kassenweg | Individuelles Praxisangebot | Leistungsumfang, medizinische Einordnung und konkreten Eigenanteil |
Quellen: § 26 SGB V, geltende Kinder- und Jugend-Richtlinien, AOK-PLUS-Satzung § 11g und IKK-classic-Satzung § 34o. 61 EUR sind eine Erstattungsgrenze, kein allgemeiner Untersuchungspreis. Die Beispiele bilden nicht alle Krankenkassen ab.
Frage vor einem zusätzlichen Termin, ob du eine Privatrechnung bekommst oder die Praxis über einen Vertrag abrechnet. Bei einer Privatrechnung brauchst du ein konkretes Angebot und eine geklärte Erstattungsgrundlage. Die Bezeichnung U10 oder J2 allein beantwortet die Kostenfrage nicht. Auch eine bekannte Kinderarztpraxis muss nicht an jedem besonderen Kassenvertrag teilnehmen.
Was zeigen AOK PLUS und IKK classic bei U10, U11 und J2?
Die AOK PLUS nennt in § 11g ihrer Satzung U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren, U11 von 9 bis 10 Jahren und J2 von 16 bis 17 Jahren. Grundlage sind Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Thüringen beziehungsweise Sachsen. Berechtigte Vertragsärzte oder zugelassene Einrichtungen erbringen die Leistung nach den Vertragsbedingungen als Sachleistung. Das ist ein Beispiel für diese AOK und keine bundesweite AOK-Zusage.
Bei der IKK classic nennt § 34o dieselben Altersgruppen, aber einen eigenen Erstattungsweg. Voraussetzung ist, dass die auf die Untersuchung bezogene Erkrankung noch nicht vorliegt, bestehende Risikofaktoren jedoch auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen. Die Untersuchung muss bei einem Vertragsarzt der Fachrichtung Kinder- oder Jugendarzt oder einem nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer stattfinden. Unter diesen Bedingungen werden die tatsächlichen Kosten einmalig je Untersuchung bis 61 EUR übernommen.
Frage mit dem Untersuchungsnamen und dem Alter deines Kindes nach dem vorgesehenen Leistungsweg. Übertrage weder eine Erstattungsgrenze noch eine Teilnahmebedingung auf eine andere Kasse.
Ist die neue U10 schon eine allgemeine Kassenleistung?
Am 20. August 2026 hat der G-BA eine neue Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Die Beschlussseite kennzeichnet diese Änderung am 7. Oktober 2026 als noch nicht in Kraft. Der Beschlusstext sieht zusätzlich eine Anwendung erst nach Ablauf von sechs Monaten ab Inkrafttreten vor. Bis zur Anwendung bleibt die vorherige Fassung maßgeblich. Ein bereits beschlossener Text ist damit noch keine heute nutzbare neue Regelversorgung.
Die künftige U10 von 9 bis 10 Jahren darfst du nicht mit der heute beispielsweise in der AOK-PLUS-Satzung genannten zusätzlichen U10 von 7 bis 8 Jahren gleichsetzen. Auch die beschlossene Neufassung der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und die neue Dokumentation der J1 sind laut eigener Beschlussseite noch nicht in Kraft. Der geltende J1-Anspruch entfällt dadurch nicht. Frage bei späteren Terminen nach dem dann geltenden Stand; hier wird kein künftiges Startdatum berechnet.
Wie bereitest du den Termin für dein Kind vor?
- Termin und Kostenweg nennen lassenTeile der Praxis Untersuchungsname und Geburtsdatum mit. Frage bei einem zusätzlichen Termin nach Kassenvertrag, Teilnahmebedingungen oder einer möglichen Rechnung.
- Unterlagen und Fragen zusammenstellenNimm das Kinderuntersuchungsheft, die Gesundheitskarte und den Impfpass mit. Notiere deine Beobachtungen und Fragen, damit sie im Gespräch nicht untergehen.
- Ergebnisse und nächste Schritte besprechenFrage nach der Einordnung auffälliger Ergebnisse und nach vereinbarten weiteren Schritten. Lass dir erklären, welche Abklärung nötig ist und wie der nächste Termin geplant wird.
Bei Jugendlichen hilft es, die J1 nicht nur als Termin der Eltern zu behandeln. Besprecht vorher, welche Themen dein Kind selbst ansprechen möchte. Lass Raum für eigene Fragen zur Entwicklung und zum Alltag. Kläre den Ablauf mit der Praxis, wenn dein Kind einen Teil des Gesprächs selbst führen möchte. Daraus folgt keine zusätzliche Leistung oder ein bestimmtes Untersuchungsprogramm auf Wunsch.
Welche Unterlagen brauchst du als Nachweis?
Die Ergebnisse der U-Untersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft festgehalten. Die enthaltenen Befunde sind vertrauliche Gesundheitsinformationen. Neuere Hefte enthalten eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der du die Teilnahme nachweisen kannst. Prüfe bei einer Anfrage deshalb, ob der Teilnahmenachweis genügt, bevor du vollständige Befunde weitergibst.
Wie vergleichst du Kassenextras für deine Familie?
Vergleiche bei Kassenextras auch den Zugang: Gibt es vor Ort eine berechtigte Praxis? Ist die Leistung an einen Vertrag gebunden? Brauchst du zunächst eine Privatrechnung? Ein höherer Zuschuss hilft wenig, wenn der Leistungsweg nicht passt.
Betrachte weitere für deine Familie relevante Leistungen und den Beitrag zusammen. Ein einzelner Vorsorgetermin sollte nicht die gesamte Kassenentscheidung ersetzen. Auf KassenBoost kannst du Kassenleistungen vergleichen und anschließend die Bedingungen der ausgewählten Kasse prüfen. Für die konkrete Zusage bleibt die aktuelle Satzung beziehungsweise der zugrunde liegende Vertrag maßgeblich.
Wenn du ergänzend eine private ambulante Vorsorgeleistung vergleichen möchtest, prüfe den persönlichen Beitrag, den Beginn und die versicherten Untersuchungen. Der private Vertrag ist eine eigene Entscheidung. Eine zusätzliche Untersuchung deiner Kasse wird dadurch nicht automatisch zur privaten Tarifleistung.
Zusätzliche Vorsorge und Tarifgrenzen vergleichen.Ambulante Vorsorge prüfenWelche Ratgeber helfen bei deiner Vorsorgeplanung?
So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. U7a gehört bereits zum gesetzlichen U-Programm. Die zusätzliche U10 von 7 bis 8 Jahren in der AOK-PLUS-Satzung und die beschlossene neue G-BA-U10 von 9 bis 10 Jahren sind unterschiedliche Regelungen. Am 7. Oktober 2026 ist die neue G-BA-Regel noch nicht in Kraft.
Häufige Fragen
Welche U-Untersuchungen zahlt jede gesetzliche Krankenkasse?
Das geltende U-Programm umfasst U1 bis U9 einschließlich U7a. Hinzu kommt die Jugenduntersuchung J1. Die vorgesehenen Zeiträume und Toleranzgrenzen sowie die Richtlinienbedingungen sind zu beachten. Zusätzliche U10, U11 und J2 brauchen am 7. Oktober 2026 eine eigene Kassenregelung.
Zahlt die Kasse die J2 automatisch?
J2 ist am 7. Oktober 2026 kein allgemeiner gesetzlicher Untersuchungstermin. Beispielsweise regeln AOK PLUS und IKK classic das Extra für 16 bis 17 Jahre mit unterschiedlichen Leistungswegen. Frage deine Kasse vor dem Termin nach ihrer aktuellen Regel und nach der berechtigten Praxis.
Ist die neue U10 für 9 bis 10 Jahre bereits nutzbar?
Die G-BA-Beschlussseite nennt die Änderung am 7. Oktober 2026 noch nicht in Kraft. Zusätzlich ist eine Anwendung erst sechs Monate nach Inkrafttreten vorgesehen. Bestehende zusätzliche U10-Angebote einzelner Kassen sind davon zu unterscheiden.
Was mache ich, wenn ein Terminfenster verpasst wurde?
Frage Praxis und Krankenkasse nach dem zulässigen Zeitraum und der weiteren Abwicklung. Akute Beschwerden oder ein Krankheitsverdacht müssen unabhängig vom Vorsorgeplan abgeklärt werden. Eine spätere private Untersuchung und ihre Erstattung außerhalb der Zeitregeln lassen sich nicht pauschal zusagen.
Sind 61 EUR der übliche Preis einer zusätzlichen Untersuchung?
Die 61 EUR sind die Satzungsgrenze der IKK classic im beschriebenen Erstattungsweg, kein allgemeiner Praxispreis. Bestehende Risikofaktoren, noch nicht vorliegende Erkrankung, Altersgruppe und berechtigter Leistungserbringer sind zu beachten. Bei einer Privatrechnung brauchst du ein konkretes Angebot.
Dein nächster Schritt
Kläre zunächst Termin und Abrechnung mit Praxis und Kasse. Vergleiche danach auf KassenBoost passende Extras und prüfe deren aktuelle Voraussetzungen.
Beitragsrechner
Was kostet dich der ambulante Tarif?
Wähle die Stufe und gib dein Geburtsjahr ein. Du siehst deinen Monatsbeitrag und wie viel in jedem Leistungstopf steckt.
Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Geltende Untersuchungszeiträume, aktuelle Satzungen und beschlossene Änderungen getrennt geprüft. Die ausgewählten Kassenbeispiele sind keine vollständige Übersicht.
- Gesetzliche Grundlage der Kinder-Früherkennung, § 26 SGB V, Gesetze im Internet, BMJV, Stand Geltende Fassung am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Kinder-Richtlinie: geltende U-Zeiträume in § 2, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Angebotene Fassung ab 01.01.2026; aktuelle Änderungsseite zusätzlich geprüft, abgerufen am 07.10.2026
- Kinder-Richtlinie: aktueller Veröffentlichungs- und Änderungsstand, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Abruf 07.10.2026; Hinweis auf geltende Hörscreening-Änderung, abgerufen am 07.10.2026
- Geltende Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Änderung 21.07.2016, in Kraft seit 01.01.2017, abgerufen am 07.10.2026
- U- und J-Untersuchungen: Ablauf und Dokumentation, gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit, Stand Stand 23.05.2023; Rechtsstand anhand aktueller Originale geprüft, abgerufen am 07.10.2026
- AOK PLUS: zusätzliche U10, U11 und J2, § 11g, AOK PLUS, Stand Satzung Stand 17.09.2026, abgerufen am 07.10.2026
- IKK classic: U10, U11 und J2, § 34o, IKK classic, Stand Satzung Stand 01.08.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Neue U10: Beschluss und noch fehlendes Inkrafttreten, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Beschluss 20.08.2026; noch nicht in Kraft am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Neue U10: Altersgruppe und Anwendung nach Übergangszeit, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Beschluss 20.08.2026, Abschnitt IV, abgerufen am 07.10.2026
- J1-Neufassung und Dokumentation: Beschlussstatus, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Beschluss 20.08.2026; noch nicht in Kraft am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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