Ratgeber von Healio

    Barmer Zuzahlungsbefreiung: Antrag, Formular und Belastungsgrenze

    Frank SteinfurtStand · 8 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    Online beantragen
    in Meine Barmer per App oder im Web
    2 Prozent
    nach Freibeträgen, bei erfüllten Chronikerregeln 1 Prozent
    Bis zu 4 Jahre
    rückwirkend beantragen laut Barmer
    Zuzahlungen im Tarif mitversichern?Ambulanten Tarif ansehen

    Bei der Barmer stellst du den Antrag online in Meine Barmer. Wer noch keinen Zugang hat, registriert sich oder lädt die PDF-Formulare herunter. Die Barmer bietet auch die Vorauszahlung für das ganze nächste Jahr an.

    Die Barmer bietet den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung online an, in Meine Barmer per App und im Web. Wer das nicht nutzen will, lädt die PDF-Formulare für Vorauszahlung oder Erstattung herunter und schickt sie per Post. Die Grenze liegt wie bei allen gesetzlichen Kassen bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen deines Haushalts, bei schwerwiegender chronischer Krankheit bei 1 Prozent.

    Wie beantrage ich die Barmer Zuzahlungsbefreiung online?

    Prüfe mit dem Zuzahlungsrechner der Barmer deine Belastungsgrenze. Den Antrag stellst du in Meine Barmer per App oder im Web; ohne Zugang kannst du dich registrieren oder die Papierformulare verwenden. Nach Prüfung erhältst du eine Befreiung für das beantragte Kalenderjahr. Für eine Erstattung oder Befreiung im laufenden Jahr zählt der jeweilige Jahreszeitraum, bei Vorauszahlung der beantragte künftige Jahreszeitraum.

    So läuft der Antrag bei der Barmer

    1. Mit dem Rechner prüfenDer Zuzahlungsrechner der Barmer ermittelt deine Belastungsgrenze und zeigt, ob sich der Antrag lohnt.
    2. Online in Meine Barmer beantragenIm Mitgliederbereich per App oder Web, mit den für deinen Fall verlangten Nachweisen.
    3. Befreiungskarte nutzenDie Papierkarte kommt automatisch per Post. Schneller geht die digitale Karte in Meine Barmer, die du mit der Gesundheitskarte vorzeigst.

    Eine Besonderheit: Verlierst du die Papierkarte, musst du keine neue anfordern, wenn du die digitale Befreiungskarte hast. Wer noch keinen Zugang zu Meine Barmer hat, kann die Karte laut der Barmer auch per Telefon anfordern.

    Gibt es ein Formular der Barmer zum Ausdrucken?

    Ja, die Barmer bietet zwei PDF-Formulare zum Herunterladen an: den Vorauszahlungsantrag und den Erstattungsantrag Zuzahlung. Den Vorauszahlungsantrag kannst du alternativ online in Meine Barmer einreichen, ohne Zugang schickst du ihn per Post. Welches Formular zu dir passt, hängt davon ab, welchen Weg du wählst.

    Die Anträge der Barmer im Überblick
    AntragWofürWie du ihn einreichst
    VorauszahlungDu zahlst deine Belastungsgrenze im Voraus ein und bist für das ganze Kalenderjahr befreitOnline in Meine Barmer oder als PDF per Post
    Erstattung ZuzahlungDu hast im laufenden oder in einem vergangenen Jahr mehr als deine Grenze zugezahlt und bekommst den Rest erstattetOnline in Meine Barmer oder als PDF zum Download

    Quelle: BARMER, Seiten zur Zuzahlungsbefreiung und zur Vorauszahlung (Stand 14.07.2026), abgerufen am 07.10.2026.

    Was ist die Vorauszahlung bei der Barmer und wann lohnt sie sich?

    Du kannst deine Belastungsgrenze im Voraus einzahlen. Dann werden du und die bei der gemeinsamen Berechnung berücksichtigten Angehörigen für das beantragte zukünftige Kalenderjahr befreit. Du sparst dir das Sammeln der Zuzahlungsnachweise. Die Barmer weist ausdrücklich darauf hin, dass sich eine Vorab-Befreiung später nicht rückgängig machen lässt.

    Die Barmer schreibt dazu, dass sie sich nur lohnt, wenn du verlässlich abschätzen kannst, dass die im nächsten Jahr erwarteten Zuzahlungen deine Grenze erreichen. Bist du unsicher, sammelst du lieber Belege und lässt dir erstatten, was über der Grenze liegt. Die Barmer berät dich dazu, welche Option für dich günstiger ist.

    Wie berechnet die Barmer meine Belastungsgrenze?

    Die Formel der Barmer: jährliche Bruttoeinnahmen von dir und deiner Familie, minus Freibeträge für Familienangehörige, davon 2 Prozent, bei schwerwiegender chronischer Erkrankung 1 Prozent. Berücksichtigt werden alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt bestimmt sind und dir aktuell zur Verfügung stehen, unabhängig von der steuerlichen Behandlung, also zum Beispiel Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezüge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Krankengeld und Zinsen.

    Einbezogen werden die berücksichtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, auch bei privater Versicherung; Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 18 werden; ältere Kinder, wenn sie gesetzlich familienversichert sind. Der aktuelle Barmer-Antrag nennt außerdem Kinder bis zum 25. Geburtstag mit Grundsicherung oder Bürgergeld, sofern sie zur selben Bedarfsgemeinschaft gehören. Ein Ehegatte in dauerhafter vollstationärer Pflege wird nach § 62 Abs. 2 ebenfalls dem gemeinsamen Haushalt zugeordnet. Andere Mitbewohner zählen nicht automatisch dazu. Für 2026 gelten 7.119 EUR Freibetrag für den ersten Angehörigen und 9.756 EUR je zu berücksichtigendem Kind.

    Rechenbeispiele zur Belastungsgrenze 2026
    HaushaltBruttoeinnahmen im JahrNach FreibeträgenGrenze bei 2 ProzentGrenze bei 1 Prozent
    Eine Person24.000 EUR24.000 EUR480,00 EUR240,00 EUR
    Paar ohne Kinder40.000 EUR32.881 EUR (minus 7.119 EUR)657,62 EUR328,81 EUR
    Paar mit einem Kind45.000 EUR28.125 EUR (minus 7.119 EUR und 9.756 EUR)562,50 EUR281,25 EUR

    Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Eigene Rechnung nach § 62 SGB V mit den Freibeträgen 2026, die auch die Barmer nennt. Deine Grenze setzt allein die Barmer fest.

    Für bestimmte Leistungsbezieher gilt eine Sonderberechnung ohne Angehörigenfreibeträge. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII zählt für die ganze Bedarfsgemeinschaft die Regelbedarfsstufe 1; § 62 Abs. 2 nennt weitere gleichgestellte Fälle. Diese Stufe beträgt 2026 weiterhin 563 EUR monatlich. Für Leistungen nach SGB II verweist die Norm gesondert auf den Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Lass von der Barmer prüfen, welcher Leistungsbezug und Zeitraum für deine Berechnung maßgeblich sind.

    Welche Belege und Nachweise braucht die Barmer?

    Für Anträge auf das laufende oder ein vergangenes Jahr verlangt die Barmer Belege über bereits gezahlte Zuzahlungen im Original, dazu Einkommensnachweise wie Rentenbescheid, Grundsicherungsbescheid oder Gehaltsnachweis. Auf jedem Zuzahlungsnachweis müssen diese Mindestangaben stehen:

    • dein Vor- und Zuname
    • die Art der Leistung, zum Beispiel Zuzahlung Medikamente
    • der Zuzahlungsbetrag
    • das Datum der Abgabe
    • die abgebende Stelle, zum Beispiel der Stempel der Apotheke

    Ein Tipp der Barmer: Lass dir von deiner Apotheke einen Sammelnachweis ausstellen. Das verringert die Zahl der Belege und beschleunigt die Prüfung. Eine Befreiung ist laut Barmer nicht möglich bei Eigenanteilen für Zahnersatz, bei Präventionskursen, bei medizinischen Leistungen ohne ärztliche Verordnung, bei Mehrkosten für Arzneimittel, Hilfsmittel oder Zahnfüllungen und bei Mitteln, für die die Kasse nichts bezahlen darf.

    Für die 1-Prozent-Grenze dient grundsätzlich die Bescheinigung Muster 55 aus deiner Praxis. Nach der Barmer ist kein erneuter ärztlicher Nachweis erforderlich, wenn du in einem Besser-Leben-Programm eingeschrieben bist oder die Erkrankung schon in einem früheren Antrag nachgewiesen wurde. Das aktuelle Formular nennt auch einen seit mindestens einem Jahr bestehenden Pflegegrad 3, 4 oder 5 als Nachweisweg. Die 1-Prozent-Grenze setzt nach der G-BA-Chroniker-Richtlinie dieselbe Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung voraus: wenigstens ein Jahr lang und mindestens einmal pro Quartal. Zusätzlich muss eines dieser Merkmale bestehen: Pflegegrad 3, 4 oder 5; ein Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, jeweils zumindest auch durch diese Krankheit begründet; oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verminderte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Über die Anerkennung entscheidet die Kasse.

    Für die abgesenkte Grenze gelten außerdem die besonderen Vorsorgeregeln des § 62 Abs. 1 SGB V und die Ausnahmen nach § 4 der G-BA-Chroniker-Richtlinie. Die Richtlinie verlangt für bestimmte Geburtsjahrgänge eine Beratung zu Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs, mit weiteren persönlichen Ausnahmen. Für die sonstigen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen nach § 25 SGB V verlangt sie zur Bestimmung der Belastungsgrenze weder Untersuchung noch Beratung. Ein versäumter allgemeiner Gesundheitscheck führt deshalb nicht pauschal zur 2-Prozent-Grenze. Lass die Voraussetzungen für deine Erkrankung von der Kasse prüfen; auch ein passendes strukturiertes Behandlungsprogramm wird nach § 62 berücksichtigt.

    Wie lange gilt die Befreiung und wie weit zurück kann ich sie beantragen?

    Du hast bei der Barmer drei Möglichkeiten. Im laufenden Kalenderjahr erstattet dir die Barmer alle Zuzahlungen oberhalb deiner Grenze und befreit dich und deine Familie für den Rest des Jahres. Im Voraus kannst du für ein künftiges Kalenderjahr einzahlen. Rückwirkend kannst du den Antrag bis zu vier Kalenderjahre später stellen, die Barmer erstattet dann alles, was über der Grenze lag.

    Der Befreiungsausweis gilt für das Kalenderjahr, für das die Barmer die Befreiung bestätigt. Für das nächste Jahr stellst du einen neuen Antrag oder zahlst im Voraus ein. Nach § 45 SGB I verjähren Sozialleistungsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf ihres Entstehungsjahres; ein schriftlicher Antrag kann die Verjährung hemmen. Die von der Barmer genannten vier rückwirkenden Kalenderjahre sind daher keine beliebig verlängerbare Aufbewahrungsfrist.

    Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?

    Die Zuzahlungen steigen zum 01.01.2027 nach Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Im Arzneimittel-Regelfall bleiben es 10 Prozent, statt mindestens 5 und höchstens 10 EUR dann mindestens 7,50 und höchstens 15 EUR, aber nie mehr als die Kosten des Mittels. Die besondere Betragsregel nach § 130b Abs. 1c in Verbindung mit § 61 Satz 1 ist gesondert zu beachten. Im Krankenhaus gelten 15 statt 10 EUR je Kalendertag. Bei Heilmitteln gelten 10 Prozent der Kosten plus 15 statt 10 EUR je Verordnung. An § 62 und der prozentualen Belastungsgrenze ändert dieses Gesetz nichts.

    Eigene Einordnung: Höhere einzelne Zuzahlungen können bei gleichbleibender Behandlung dazu führen, dass du die Grenze früher erreichst. Ob das für dich zutrifft, hängt von den betroffenen Leistungen und Kosten ab. Prüfe eine Vorauszahlung anhand deiner persönlichen Grenze und der tatsächlich erwarteten Zuzahlungen.

    Was erstattet ein ambulanter Tarif bei Zuzahlungen?

    Healio stellt auf /ambulant den SDK-Tarif Ambulant 100 (AP1) vor. Sein Rahmen für ärztlich verordnete Hilfsmittel und gesetzliche Zuzahlungen beträgt zusammen bis zu 1.000 EUR innerhalb jeweils zweier Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn. Für Hilfsmittel musst du zuerst die GKV-Vorleistung nutzen und nachweisen. Versichert sind in diesem Rahmen ausschließlich die im GKV-Leistungskatalog vorgesehenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, mit ärztlicher Verordnung und Zuzahlungsbeleg. Krankenhauszuzahlungen gehören nicht dazu. Naturheilverfahren haben einen eigenen Rahmen. Die vier getrennten Höchstbeträge ergeben in AP1 insgesamt bis zu 3.000 EUR je zwei Kalenderjahre für erstattungsfähige Leistungen; beginnt der Vertrag im laufenden Jahr, ist der erste Zeitraum kürzer. Eine Befreiung und eine Tarifleistung ersetzen einander nicht, dieselben Kosten werden nicht doppelt erstattet.

    Welche Stufe zu deinen Zuzahlungen passt, siehst du auf der Tarifseite.Ambulanten Tarif ansehen

    So funktioniert Healio

    Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Der auf /ambulant vorgestellte SDK-Tarif AP1 bietet für versicherte Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge sowie Hilfsmittel und bestimmte ambulante Zuzahlungen vier getrennte Höchstbeträge von insgesamt bis zu 3.000 EUR je zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn. Rechnungen, Leistungsgrenzen und Tarifbedingungen entscheiden über die Erstattung. Prüfe bei deiner Kasse, ob ein zweckgebundener Bonuszuschuss deinen Beitrag unterstützt.

    Häufige Fragen

    Kann ich die Zuzahlungsbefreiung bei der Barmer online beantragen?

    Ja, in Meine Barmer per App und im Web. Wer noch keinen Zugang hat, kann sich registrieren oder die PDF-Formulare der Barmer herunterladen und per Post schicken.

    Welche Formulare bietet die Barmer an?

    Auf ihrer Seite zur Zuzahlungsbefreiung bietet die Barmer den Vorauszahlungsantrag und den Erstattungsantrag Zuzahlung als PDF an. Für die Vorauszahlung gibt es außerdem den Online-Antrag in Meine Barmer.

    Wie weit zurück kann ich die Zuzahlungsbefreiung bei der Barmer beantragen?

    Bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend. Die Barmer erstattet dann alle Zuzahlungen oberhalb deiner Belastungsgrenze des jeweiligen Jahres. Du brauchst Belege und Einkommensnachweise.

    Kann ich die Vorauszahlung der Barmer rückgängig machen?

    Nach der Barmer nicht. Die Kasse weist darauf hin, dass eine Vorab-Befreiung später nicht rückgängig gemacht werden kann, und rät, sie nur zu wählen, wenn du die erwarteten Zuzahlungen verlässlich abschätzen kannst.

    Brauche ich für die Barmer-Zuzahlungsbefreiung immer das Muster 55?

    Muster 55 dient grundsätzlich als ärztlicher Nachweis für die 1-Prozent-Grenze. Laut Barmer brauchst du keinen erneuten ärztlichen Nachweis, wenn du in einem Besser-Leben-Programm eingeschrieben bist oder die Erkrankung schon nachgewiesen wurde. Der aktuelle Antrag nennt außerdem einen seit mindestens einem Jahr bestehenden Pflegegrad 3, 4 oder 5. Die Chroniker-Voraussetzungen müssen insgesamt erfüllt sein.

    Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?

    Ab 01.01.2027 beträgt die Arzneimittelzuzahlung im Regelfall 10 Prozent, mindestens 7,50 EUR und höchstens 15 EUR, aber nie mehr als die Kosten des Mittels. Im Krankenhaus sind es 15 EUR je Kalendertag, bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten plus 15 EUR je Verordnung. § 62 mit der 2- beziehungsweise 1-Prozent-Grenze wird durch diese Gesetzesänderung nicht geändert.

    So gehst du weiter vor

    Prüfe mit dem Zuzahlungsrechner der Barmer deine Grenze und stell den Antrag in Meine Barmer. Wie die Zuzahlungsbefreiung bei allen Kassen funktioniert, steht auf der Bereichsseite Krankenkasse und Bonus. Ob der ambulante Tarif zu deinen Zuzahlungen passt, zeigt healio.de/ambulant, und Bonusprogramme vergleichst du auf kassenboost.de.

    KassenBoost-Vergleich

    Welche Kasse zahlt dir am meisten?

    Vergleiche Bonus, Zusatzbeitrag und Extras der Krankenkassen auf kassenboost.de. Die Wahl der Kasse bleibt deine.

    Quellen und Stand

    Inhalt geprüft am . Alle genannten gesetzlichen Regeln, Verfahrensangaben und Tarifgrenzen wurden am 7. Oktober 2026 direkt in den Originalquellen geprüft. Rechenbeispiele sind eigene Modelle.

    1. Barmer: Zuzahlungsbefreiung, Voraussetzungen und Freibeträge, BARMER, Stand Fußzeile 29.09.2023, aktuell veröffentlichte Seite mit 2026-Freibeträgen, abgerufen am 07.10.2026
    2. Barmer: Vorauszahlung beantragen, BARMER, Stand 14.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
    3. Barmer: digitale Befreiungskarte, BARMER, Stand 05.03.2026, abgerufen am 07.10.2026
    4. Barmer: Vorauszahlungsantrag, Version V28, BARMER, Stand aktuell verlinktes Original, 07.10.2026 gelesen, abgerufen am 07.10.2026
    5. Barmer: Erstattungsantrag, Version V29, BARMER, Stand aktuell verlinktes Original, 07.10.2026 gelesen, abgerufen am 07.10.2026
    6. RBSFV 2026 § 2: Regelbedarfsstufe 1, Bundesministerium der Justiz, Stand ab 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
    7. VVG § 200: Gesamterstattung bei mehreren Erstattungsverpflichteten, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    8. SGB V § 62: Belastungsgrenze, Haushalt und Sonderberechnung, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    9. SGB V § 61: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, Stand am 07.10.2026 geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    10. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Art. 1 Nr. 23, Seite 11; Art. 8 Abs. 2, Seite 45, Bundesgesetzblatt, Stand Gesetz vom 24.07.2026, verkündet am 29.07.2026; genannte Zuzahlungen ab 01.01.2027, abgerufen am 07.10.2026
    11. Chroniker-Richtlinie: §§ 2 bis 4, Definition, Nachweise und Vorsorge-Ausnahmen, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand geändert 17.11.2017, in Kraft 06.03.2018; weiterhin geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    12. SGB I § 45: Verjährung, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    13. Ambulante Zusatzversicherung, SDK AP1, Healio, Stand Live-Abruf 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
    14. SDK AP-Tarifbedingungen, AP1 I.5 und I.6, Seite 4; Perioden und Kostenzuordnung, SDK, Stand 01.01.2023, aktuell verlinkte Tarifbedingungen, abgerufen am 07.10.2026
    Frank Steinfurt, Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH

    Geschrieben von

    Frank Steinfurt

    Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH

    Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.

    Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen

    Mehr über Frank und Healio

    Stand:

    Healio GmbH, unabhängiger Versicherungsmakler nach Paragraf 93 HGB. Kein Vertreter einer einzelnen Gesellschaft. Angaben zur Barmer nach den genannten Quellen vom 7. Oktober 2026, zu Tarifen nach dem Stand der Unterlagen. Maßgeblich sind immer dein Bescheid, die Entscheidung der Barmer und die Bedingungen des Versicherers.