Ratgeber von Healio
Zuzahlungsbefreiung für Rentner: Einkommen, Ehepaare und Antrag
Frank SteinfurtStand · 9 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 2 Prozent
- nach Freibeträgen; bei anerkannter schwerer chronischer Krankheit 1 %
- 7.119 EUR
- Freibetrag 2026 für den Ehepartner im Haushalt
- Antrag bei der Kasse
- mit Rentenbescheid als Einkommensnachweis
Als Rentner rechnest du mit deinen anrechenbaren Bruttoeinnahmen. Bei Ehepaaren zählen grundsätzlich beide Einkommen zusammen, davon geht der Partnerfreibetrag ab. Die Grenze liegt bei 2 Prozent, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Krankheit bei 1 Prozent.
Auch als Rentner kannst du eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen beantragen, sobald deine Belastungsgrenze erreicht ist. Die Grenze beträgt 2 Prozent der anrechenbaren jährlichen Bruttoeinnahmen deiner Familie nach Freibeträgen, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Krankheit 1 Prozent (§ 62 SGB V). Welche Einnahmen zählen, wie Ehepaare rechnen und wo du den Antrag stellst, zeigen die folgenden Rechenbeispiele.
Welche Einnahmen zählen bei der Zuzahlungsbefreiung für Rentner?
Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (§ 62 SGB V). Bei Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner behält die Rentenversicherung deinen Anteil an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von der gesetzlichen Rente ein. Auf dem Konto kommt deshalb weniger an, als dein Rentenbescheid als Bruttorente ausweist. Für die Belastungsgrenze zählt der anrechenbare Bruttobetrag, nicht der Auszahlungsbetrag. Als Einkommensnachweis nennen Barmer und AOK zum Beispiel den Rentenbescheid.
Nach den Angaben der TK zählen Renten und Zusatzrenten jeglicher Art, auch Unfallrenten und Betriebsrenten, dazu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (der Überschuss), Kapitalerträge, Krankengeld, Unterhalt und viele weitere der über 200 Einnahmearten. Die Barmer nennt zusätzlich Zinsen und Versorgungsbezüge und rechnet laut ihrer Seite alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die dir zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, unabhängig von der steuerlichen Behandlung. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Wohngeld und Pflegegeld.
Zuzahlungen, die du an einen anderen Sozialversicherungsträger zahlst, etwa bei einer stationären Reha der Rentenversicherung, rechnet die TK nicht auf die Belastungsgrenze an. Angerechnet werden gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt hat.
Was gilt für Rentner-Ehepaare?
Bei Ehepaaren rechnet die Kasse die Bruttoeinnahmen beider Partner zusammen, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben (§ 62 Abs. 2 SGB V). Der gemeinsame Haushalt gilt gesetzlich auch fort, wenn ein Ehepartner dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt. Laut TK zählt das Einkommen des Partners auch mit, wenn dieser privat oder nicht krankenversichert ist. Die Befreiung von GKV-Zuzahlungen gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte; private Selbstbeteiligungen zählen nicht mit. Für einen berücksichtigten Partner beträgt der Freibetrag 2026 insgesamt 7.119 EUR. Danach werden die anerkannten gesetzlichen Zuzahlungen mit der gemeinsamen Belastungsgrenze verglichen.
| Haushalt | Bruttoeinnahmen im Jahr | Nach Freibetrag | Grenze bei 2 Prozent | Grenze bei 1 Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehende Rentnerin mit 1.400 EUR Bruttorente im Monat | 16.800 EUR | 16.800 EUR | 336,00 EUR | 168,00 EUR |
| Rentnerpaar mit 1.800 EUR und 1.000 EUR Bruttorente im Monat | 33.600 EUR | 26.481 EUR (minus 7.119 EUR) | 529,62 EUR | 264,81 EUR |
| Rentnerpaar mit 2.200 EUR und 1.100 EUR Bruttorente im Monat, 3.600 EUR Betriebsrente und 600 EUR Zinsen im Jahr | 43.800 EUR | 36.681 EUR (minus 7.119 EUR) | 733,62 EUR | 366,81 EUR |
| Alleinstehende mit Grundsicherung im Alter | Regelbedarfsstufe 1: 6.756 EUR im Jahr | kein Abzug | 135,12 EUR | 67,56 EUR |
Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Eigene Rechnung nach § 62 SGB V mit dem Freibetrag 2026 von 7.119 EUR (TK, Barmer, AOK) und dem Regelsatz von 563 EUR im Monat (RBSFV 2026). Die Beträge sind angenommen. Deine Grenze setzt allein deine Krankenkasse fest.
Was gilt bei Grundsicherung im Alter oder wenn der Sozialhilfeträger die Heimkosten zahlt?
Bekommst du Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, oder übernimmt ein Sozialhilfeträger deine Heimkosten, zählt für die ganze Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 (§ 62 Abs. 2 SGB V). Seit dem 01.01.2026 sind das 563 EUR im Monat oder 6.756 EUR im Jahr. Freibeträge für Angehörige gibt es dann nicht. Die Grenze liegt bei 135,12 EUR im Jahr, bei schwerwiegender chronischer Krankheit bei 67,56 EUR, so nennt es auch die AOK für 2026.
Wann gilt für Rentner die 1-Prozent-Grenze?
Die 1-Prozent-Grenze gilt für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung (§ 62 Abs. 1 SGB V). Nach § 2 der G-BA-Chroniker-Richtlinie muss dieselbe Krankheit mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich muss mindestens ein Merkmal vorliegen: Pflegegrad 3, 4 oder 5; ein amtlich festgestellter Grad der Behinderung oder Schädigungsfolgen von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, die zumindest auch auf dieser Krankheit beruht; oder eine notwendige kontinuierliche medizinische Versorgung. Bei der letzten Variante muss ohne diese Versorgung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verringerte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch dieselbe Krankheit zu erwarten sein. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht daher nicht.
Die Praxis bestätigt die chronische Krankheit üblicherweise auf dem Vordruck Muster 55. Nach § 3 der Richtlinie wird die Dauerbehandlung nach einem Jahr Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3, 4 oder 5 unterstellt; die TK verlangt nach ihrer Erläuterung bei Pflegegrad 3 oder höher seit mehr als einem Jahr keine ärztliche Bescheinigung. Die Kasse prüft die notwendigen Nachweise und gegebenenfalls weitere Beratungsregeln. § 62 erlaubt ihr, auf eine jährliche erneute Bestätigung zu verzichten, wenn die Voraussetzungen bereits dauerhaft feststehen. Ein anerkanntes Chronikermerkmal kann die gemeinsame Belastungsgrenze für die berücksichtigte Familie senken. Frage deshalb nach, welche Unterlagen deine Kasse in deinem Fall noch braucht.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung als Rentner?
Den Antrag stellst du bei deiner eigenen Krankenkasse. Als Einkommensnachweis verlangen Barmer und AOK zum Beispiel den Rentenbescheid, dazu kommen die Zuzahlungsbelege, wenn du schon über der Grenze liegst. Die Kassen gehen unterschiedlich vor:
| Kasse | Antrag | Vorauszahlung und Rückwirkung |
|---|---|---|
| TK | Telefonisch anfordern, der Antrag kommt per Post, einen Online-Antrag bietet die TK bisher nicht an (Stand der Antragsseite 22.07.2026) | Vorauszahlung der Grenze per Lastschriftmandat möglich; Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend |
| Barmer | Online in Meine Barmer (App und Web) oder per Post mit den PDF-Formularen | Vorauszahlung online oder per Post, laut Barmer später nicht rückgängig zu machen; Anträge bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend |
| AOK | Die Anträge unterscheiden sich je AOK. Auf der Antragsseite wählst du mit der Postleitzahl deine AOK, online oder per Post | Die AOK nennt die Vorauszahlung ausdrücklich als Tipp für Rentner mit gleichbleibendem Einkommen |
Quellen: Antragsseite der TK (22.07.2026), Zuzahlungsseite und Vorauszahlungsseite der Barmer (14.07.2026), Antrags- und Zuzahlungsseite der AOK (14.09.2026 und 06.08.2026), alle abgerufen am 07.10.2026. Wie deine Kasse arbeitet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Der AOK-Tipp ist für Rentner naheliegend: Wer seine Zuzahlungen im Voraus leistet, kann sich schon zu Jahresbeginn befreien lassen. Bei einer Rente, die sich im Jahr kaum ändert, lässt sich die Grenze gut ausrechnen, und du sparst das Sammeln der Quittungen. Die Barmer warnt, dass eine Vorab-Befreiung später nicht rückgängig zu machen ist. Rechne deshalb vorher, ob deine Zuzahlungen die Grenze wirklich erreichen. Die Befreiung gilt immer für ein Kalenderjahr.
Wie das bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer im Einzelnen läuft, steht in den Ratgebern TK-Zuzahlungsbefreiung und Barmer-Zuzahlungsbefreiung.
Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?
Zum 01.01.2027 steigen die Zuzahlungen nach Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 228). Für Arznei- und Verbandmittel betragen sie weiterhin 10 Prozent des Abgabepreises, dann mindestens 7,50 und höchstens 15 EUR statt 5 bis 10 EUR bis Ende 2026. Die Zuzahlungen dürfen nie höher als die Kosten des Mittels sein. Im Krankenhaus steigt der Tagesbetrag von 10 auf 15 EUR. Bei Heilmitteln bleiben 10 Prozent der Kosten bestehen; die zusätzliche Gebühr je Verordnung steigt von 10 auf 15 EUR. Die prozentualen Belastungsgrenzen von 2 und 1 Prozent bleiben bestehen. Dein persönlicher Eurobetrag kann sich trotzdem mit den Jahreseinnahmen und den Freibeträgen ändern. Rechne 2027 deshalb neu und übernimm nicht einfach den Befreiungsbetrag aus 2026.
Kann ein ambulanter Tarif Zuzahlungen mittragen?
SDK Ambulant 100 (AP1) hat für Hilfsmittel und bestimmte gesetzliche Zuzahlungen einen gemeinsamen Höchstbetrag von 1.000 EUR je zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn. Dazu gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel mit ärztlicher Verordnung und Zahlungsbeleg. Krankenhauszuzahlungen gehören nicht zu diesem Rahmen. Bei Hilfsmitteln musst du zuerst die GKV-Vorleistung nutzen und nachweisen. Die vier getrennten Tarifbereiche ergeben zusammen bis zu 3.000 EUR in zwei Jahren für erstattungsfähige Leistungen, kein frei verfügbares Guthaben. Ein Kassenbonus kann je nach Satzung als zweckgebundener Zuschuss bei den Beitragskosten helfen, zum Beispiel die TK-Gesundheitsdividende nach deren Teilnahme- und Nachweisregeln.
Die Tarifseite zeigt die Töpfe der Stufen und die Beiträge nach Altersgruppe.Ambulanten Tarif ansehenDas passt dazu
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So funktioniert Healio
Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. SDK Ambulant 100 (AP1) bietet bis zu 3.000 EUR in zwei Jahren für erstattungsfähige Leistungen in getrennten Bereichen. Dazu gehören Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge sowie Hilfsmittel und bestimmte gesetzliche Zuzahlungen. Tarifbedingungen und Nachweise begrenzen die Erstattung. Ein zweckgebundener Kassenbonus kann nach Satzung beim Beitrag helfen, höchstens bis zu anerkannten eigenen Kosten. KassenBoost vergleicht Beitrag, Bonus und Leistungen getrennt anhand belegter Daten und Satzungen.
Häufige Fragen
Welche Rente zählt bei der Zuzahlungsbefreiung, brutto oder netto?
Maßgeblich sind die anrechenbaren Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (§ 62 SGB V). Bei Pflichtversicherung behält die Rentenversicherung deinen Beitragsanteil von der gesetzlichen Rente ein. Für die Belastungsgrenze zählt trotzdem der anrechenbare Bruttobetrag. Als Nachweis dient zum Beispiel der Rentenbescheid.
Wie rechnen Rentner-Ehepaare bei der Zuzahlungsbefreiung?
Die anrechenbaren Bruttoeinnahmen beider Partner werden grundsätzlich bei gemeinsamem Haushalt zusammengerechnet; ein dauerhaftes Pflegeheim beendet diesen Haushalt für § 62 nicht. Für einen berücksichtigten Partner gehen 2026 insgesamt 7.119 EUR ab. Danach gelten 2 Prozent, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Krankheit 1 Prozent. Die Befreiung betrifft gesetzliche Zuzahlungen, keine private Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Grundsicherung im Alter?
Dann zählt nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1. 2026 sind das 563 EUR im Monat, also 6.756 EUR im Jahr. Die Grenze liegt damit bei 135,12 EUR, bei schwerwiegender chronischer Krankheit bei 67,56 EUR. Freibeträge für Angehörige gibt es nicht.
Zählt die Betriebsrente bei der Zuzahlungsbefreiung mit?
Ja. Die TK nennt Betriebsrenten ausdrücklich als anzurechnende Einnahme, ebenso Zusatzrenten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Wohngeld und Pflegegeld.
Kann ich als Rentner die Vorauszahlung wählen?
Bei TK und Barmer ja. Die AOK nennt sie als Tipp für Rentner mit gleichbleibendem Einkommen. Die Barmer weist darauf hin, dass sie sich später nicht rückgängig machen lässt. Rechne vorher, ob deine Zuzahlungen im Jahr die Grenze erreichen.
Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?
Ab 01.01.2027 gelten bei Arznei- und Verbandmitteln 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 und höchstens 15 EUR, nie mehr als die Kosten des Mittels. Im Krankenhaus sind es 15 EUR je Kalendertag. Bei Heilmitteln kommen zu 10 Prozent der Kosten 15 EUR je Verordnung hinzu. Die Prozentgrenzen von 2 und 1 Prozent bleiben; die Eurogrenze wird mit Einkommen und Freibeträgen neu berechnet.
So gehst du weiter vor
Rechne mit deinem Rentenbescheid deine Grenze aus und stell den Antrag bei deiner Kasse. Die gemeinsame Übersicht für alle Kassen steht auf der Bereichsseite Krankenkasse und Bonus. Ob der ambulante Tarif zu deinen Zuzahlungen passt, zeigt healio.de/ambulant, und Bonusprogramme vergleichst du auf kassenboost.de.
KassenBoost-Vergleich
Welche Kasse zahlt dir am meisten?
Vergleiche Bonus, Zusatzbeitrag und Extras der Krankenkassen auf kassenboost.de. Die Wahl der Kasse bleibt deine.
Quellen und Stand
Inhalt geprüft am . Die Regeln zur Belastungsgrenze stammen aus dem Gesetz, die Angaben zu Einnahmen, Antrag und Vorauszahlung von den Kassen.
- SGB V § 62, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- SGB V § 61, Gesetze im Internet, Stand Geltende Fassung, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Chroniker-Richtlinie §§ 2 bis 4, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Fassung 17.11.2017, in Kraft seit 06.03.2018, abgerufen am 07.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2, Bundesgesetzblatt, Stand 24.07.2026, verkündet 29.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Rechengrößen 2026, Bezugsgröße § 1, Gesetze im Internet, Stand 24.11.2025, abgerufen am 07.10.2026
- Regelbedarfsstufe 1 für 2026, § 2, Gesetze im Internet, Stand 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Zuzahlungsbefreiung: Einkommen, Freibeträge und Chronikernachweis, TK, Stand 01.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Passenden Antrag telefonisch anfordern, Post und Vorauszahlung, TK, Stand 22.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Anrechenbare Zuzahlungen und rückwirkender Antrag, TK, Stand 15.08.2022, weiterhin aktuelle Seite, abgerufen am 07.10.2026
- Zuzahlungsgrenze, Einkommen, Originalbelege und Antrag, BARMER, Stand Seite enthält Werte 2026, abgerufen am 07.10.2026
- Vorauszahlung online oder per Post beantragen, BARMER, Stand 14.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Zuzahlung und Befreiung, AOK, Stand 06.08.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Regionale Antragswege, AOK, Stand 14.09.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Pflichtversicherung und Beitragseinbehalt von der Rente, Deutsche Rentenversicherung, Stand Originalseite, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- TK-Gesundheitsdividende: Anlage 2 und Anlage 4, TK, Stand 17.04.2026, abgerufen am 07.10.2026
- Ambulante Zusatzversicherung: SDK AP1, getrennte Leistungshöchstbeträge, Healio, Stand Produkttext gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
- AP-Tarife, Teil II, I.6: Hilfsmittel und bestimmte gesetzliche Zuzahlungen, SDK, Stand 01.01.2023; aktuell öffentlich verlinkte Bedingungen, abgerufen am 07.10.2026. Gemeinsamer Rahmen; keine Krankenhauszuzahlungen aus I.6
- Bonusvergleich und Methodik, KassenBoost, Stand Datenstand 05.10.2026, gelesen am 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026

Geschrieben von
Frank Steinfurt
Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH
Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.
Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen
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