Ratgeber von Healio

    TK Zuzahlungsbefreiung: Antrag, Belastungsgrenze und Belege

    Frank SteinfurtStand · 8 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze

    Kein Standardformular
    die TK schickt dir den passenden Antrag per Post
    2 Prozent
    nach Freibeträgen, bei erfüllten Chronikerregeln 1 Prozent
    Bis zu 4 Jahre
    rückwirkend beantragen laut TK
    Zuzahlungen im Tarif mitversichern?Ambulanten Tarif ansehen

    Bei der TK rufst du an und bekommst den Antrag passend zu deiner Lage zugeschickt. Du kannst Belege sammeln und den Teil über der Grenze erstattet bekommen oder die Grenze im Voraus einzahlen.

    Bei der Techniker Krankenkasse gibt es keinen allgemeingültigen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Die TK schickt dir je nach Lage den passenden Antrag per Post, einen Online-Antrag bietet sie laut ihrer Seite vom 22.07.2026 bisher nicht an. Grundlage ist die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V: 2 Prozent der Bruttoeinnahmen deines Haushalts, bei schwerwiegender chronischer Krankheit 1 Prozent.

    Wie beantrage ich die TK Zuzahlungsbefreiung?

    Du rufst bei der TK an. Auf ihrer Antragsseite schreibt sie, dass es keinen allgemeingültigen Antrag gibt, weil er sich je nach persönlicher Situation aus verschiedenen Teilen zusammensetzt. Die TK schickt dir deshalb den passenden Antrag mit allen nötigen Bestandteilen per Post zu. Die Rufnummer und die Postanschrift nennt die TK auf dieser Seite.

    So läuft es bei der TK

    1. Grenze prüfenDer Zuzahlungsrechner in Meine TK zeigt dir, ob eine Befreiung für dich sinnvoll ist.
    2. Antrag anfordernTelefonisch bei der TK, der Antrag kommt per Post.
    3. Unterlagen zurückschickenAusgefüllter Antrag, Kopien deiner Einkommensnachweise und die Zuzahlungsbelege im Original.

    Nach der Bewilligung bekommst du einen Befreiungsausweis. Zeigst du ihn in der Praxis, werden deine Rezepte als gebührenfrei gekennzeichnet. Ist der Ausweis weg oder unbrauchbar, kannst du online einen Ersatz anfordern. Die Befreiung gilt für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

    Gibt es den Antrag der TK als PDF zum Ausdrucken?

    Die TK stellt keinen allgemeinen Befreiungsantrag zum Herunterladen bereit. Auf ihrer aktuellen Antragsseite ist ein PDF für einen Teil des Vorgangs verlinkt: das einmalige SEPA-Lastschriftmandat für die Vorauszahlung. Du kannst es am Computer ausfüllen und per Post schicken. Den persönlichen Befreiungsantrag fordert die TK weiterhin telefonisch an.

    Alle anderen Formulare solltest du dir von der TK zusenden lassen. So bekommst du genau die Teile, die zu deiner Situation passen, etwa mit oder ohne Nachweis einer chronischen Krankheit. Lade dir deshalb keine alten Vordrucke aus dem Netz herunter.

    Vorauszahlung oder Belege sammeln: Was passt zu mir?

    Die TK nennt zwei Wege. Beim ersten zahlst du den Betrag deiner Zuzahlungsgrenze im Voraus ein, die TK nennt das „Bezahlen und befreit sein“. Ab diesem Zeitpunkt zahlst du keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr und musst keine Belege sammeln. Beim zweiten sammelst du Belege. Liegen deine Zuzahlungen über deiner Grenze, erstattet dir die TK den Teil, der darüber hinausgeht.

    Die beiden Wege bei der TK im Vergleich
    WegWas du tustWas die TK sagt
    VorauszahlungDu zahlst die Zuzahlungsgrenze im Voraus ein, auf Wunsch mit einmaligem LastschriftmandatDu bist ab diesem Zeitpunkt von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreit und sparst das Sammeln der Belege
    Belege sammelnDu sammelst Quittungen und reichst sie mit dem Antrag und den Einkommensnachweisen einDie TK erstattet den Teil, der über deiner Zuzahlungsgrenze des Kalenderjahres liegt

    Quelle: Antragsseite der TK, Stand 22.07.2026, abgerufen am 07.10.2026.

    Wann welcher Weg passt, ist eine Rechenfrage. Liegen deine Zuzahlungen Jahr für Jahr über der Grenze, erspart dir die Vorauszahlung viel Papier. Schwanken deine Zuzahlungen stark, sammelst du besser Belege und lässt dir erst am Jahresende oder im laufenden Jahr erstatten, was über der Grenze liegt. Das ist unsere Einordnung, keine Regel der TK. Bei Unsicherheit lass dich von der TK beraten.

    Wie berechnet die TK meine Belastungsgrenze?

    Die TK rechnet auf Basis der jährlichen Bruttoeinnahmen deines Haushalts. Berücksichtigt werden Ehegatten oder Lebenspartner, auch wenn sie privat oder gar nicht krankenversichert sind, Kinder bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie 18 werden, und ältere Kinder nur, wenn sie familienversichert sind. Kinder getrennt lebender Eltern zählen bei dem Elternteil, bei dem sie wohnen. Bei anderen Konstellationen empfiehlt die TK einen Anruf.

    Zu den Einnahmen zählen nach TK-Angaben unter anderem Gehalt, Renten und Betriebsrenten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit und Unterhalt. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise BAföG, Kindergeld, Pflegegeld und Wohngeld. Von den anrechenbaren Einnahmen ziehst du die passenden Freibeträge ab:

    Freibeträge für die Belastungsgrenze nach Angabe der TK
    JahrEhe- oder LebenspartnerJe Kind
    20267.119 EUR9.756 EUR
    20256.741 EUR9.600 EUR
    20246.363 EUR9.540 EUR
    20236.111 EUR8.952 EUR
    20225.922 EUR8.548 EUR

    Quelle: TK, Übersicht Freibeträge, Stand der Seite 01.07.2026. Wer das ganze Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung bekommen hat oder dessen Heimkosten ein Sozialhilfeträger übernimmt, rechnet laut TK ohne Freibeträge.

    Rechenbeispiele zur Belastungsgrenze 2026
    HaushaltBruttoeinnahmen im JahrNach FreibeträgenGrenze bei 2 ProzentGrenze bei 1 Prozent
    Eine Person36.000 EUR36.000 EUR720,00 EUR360,00 EUR
    Paar mit zwei Kindern70.000 EUR43.369 EUR (minus 7.119 EUR und 2 mal 9.756 EUR)867,38 EUR433,69 EUR
    Paar, eine Person chronisch krank60.000 EUR52.881 EUR (minus 7.119 EUR)1.057,62 EUR528,81 EUR

    Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Eigene Rechnung nach § 62 SGB V mit den Freibeträgen 2026 der TK. Bei der Zeile mit chronischer Krankheit gilt die 1-Prozent-Grenze für den ganzen Haushalt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die TK setzt deine Grenze selbst fest.

    Welche Belege und Nachweise verlangt die TK?

    Die TK rechnet alle gesetzlichen Zuzahlungen an, wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Leistung bezahlt hat. Dazu zählen Arznei- und Verbandmittel, Fahrkosten, Haushaltshilfe, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Impfungen, Soziotherapie, Krankenhausbehandlung und stationäre Vorsorge oder Reha. Auf jedem Beleg müssen stehen:

    • Vor- und Nachname der Person
    • die Art der Leistung, zum Beispiel Zuzahlung für Krankengymnastik
    • der Zuzahlungsbetrag und das Datum der Abgabe
    • die Bezeichnung des Anbieters, zum Beispiel der Stempel der Apotheke oder der Praxis

    Reichst du eine Rechnung über die Zuzahlung ein, gehört ein Zahlungsnachweis dazu, etwa eine Quittung oder eine Kopie des Kontoauszugs. Angaben, die die TK nichts angehen, darfst du schwärzen. Nicht angerechnet werden laut TK unter anderem Eigenanteile bei Zahnersatz, Mehrkosten bei Zahnfüllungen, IGeL, Leistungen ohne ärztliche Verordnung, private Mehrkosten oder vollständig selbst bezahlte Sehhilfen sowie Eigenanteile bei Osteopathie, Präventionskursen und sportmedizinischen Untersuchungen.

    Die 1-Prozent-Grenze setzt nach der G-BA-Chroniker-Richtlinie dieselbe Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung voraus: wenigstens ein Jahr lang und mindestens einmal pro Quartal. Zusätzlich muss eines dieser Merkmale bestehen: Pflegegrad 3, 4 oder 5; ein Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, jeweils zumindest auch durch diese Krankheit begründet; oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verminderte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Über die Anerkennung entscheidet die Kasse.

    Für die abgesenkte Grenze gelten außerdem die besonderen Vorsorgeregeln des § 62 Abs. 1 SGB V und die Ausnahmen nach § 4 der G-BA-Chroniker-Richtlinie. Die Richtlinie verlangt für bestimmte Geburtsjahrgänge eine Beratung zu Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs, mit weiteren persönlichen Ausnahmen. Für die sonstigen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen nach § 25 SGB V verlangt sie zur Bestimmung der Belastungsgrenze weder Untersuchung noch Beratung. Ein versäumter allgemeiner Gesundheitscheck führt deshalb nicht pauschal zur 2-Prozent-Grenze. Lass die Voraussetzungen für deine Erkrankung von der Kasse prüfen; auch ein passendes strukturiertes Behandlungsprogramm wird nach § 62 berücksichtigt.

    Für die 1-Prozent-Grenze verlangt die TK einen Nachweis der chronischen Krankheit. Den Vordruck, das Muster 55, bekommst du in der Praxis. Bist du oder ein Familienmitglied seit mehr als einem Jahr pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 oder höher, braucht die TK keine ärztliche Bescheinigung. Ist die pflegebedürftige Person nicht bei der TK versichert, genügt eine Kopie des Bescheids ihrer Pflegekasse.

    Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?

    Zum 01.01.2027 werden die Zuzahlungen nach Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes angehoben. Im Arzneimittel-Regelfall sind es 2026 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; 2027 mindestens 7,50 EUR und höchstens 15 EUR. Du zahlst nie mehr als die Kosten des Mittels. Im Krankenhaus steigen 10 EUR je Kalendertag auf 15 EUR. Bei Heilmitteln steigen 10 EUR je Verordnung auf 15 EUR, die 10 Prozent der Kosten bleiben bestehen. Die besondere Arzneimittelregel nach § 130b Abs. 1c in Verbindung mit § 61 Satz 1 bleibt zu beachten. Das Änderungsgesetz ändert § 62 und damit die prozentuale Belastungsgrenze nicht.

    Hilft die TK-Gesundheitsdividende oder ein Tarif bei Zuzahlungen?

    Die Gesundheitsdividende aus dem TK-Bonusprogramm übernimmt keine gesetzlichen Zuzahlungen. Anlage 2 Nr. 2 der aktuellen TK-Satzung schließt diese ausdrücklich aus. Ein Zuschuss für den Katalog der Anlage 4 scheidet außerdem aus, wenn bereits eine andere Leistungspflicht der TK besteht oder der anderweitige Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist. Wie die zweckgebundene Dividende sonst funktioniert, steht im Ratgeber zum TK-Bonusprogramm.

    Healio stellt auf /ambulant den SDK-Tarif Ambulant 100 (AP1) vor. Sein Rahmen für ärztlich verordnete Hilfsmittel und gesetzliche Zuzahlungen beträgt zusammen bis zu 1.000 EUR innerhalb jeweils zweier Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn. Für Hilfsmittel musst du zuerst die GKV-Vorleistung nutzen und nachweisen. Versichert sind in diesem Rahmen ausschließlich die im GKV-Leistungskatalog vorgesehenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, mit ärztlicher Verordnung und Zuzahlungsbeleg. Krankenhauszuzahlungen gehören nicht dazu. Naturheilverfahren haben einen eigenen Rahmen. Die vier getrennten Höchstbeträge ergeben in AP1 insgesamt bis zu 3.000 EUR je zwei Kalenderjahre für erstattungsfähige Leistungen; beginnt der Vertrag im laufenden Jahr, ist der erste Zeitraum kürzer. Eine Befreiung und eine Tarifleistung ersetzen einander nicht, dieselben Kosten werden nicht doppelt erstattet.

    Wie der Tarif Zuzahlungen mitträgt und was er kostet, zeigt die Tarifseite.Ambulanten Tarif ansehen

    So funktioniert Healio

    Healio ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und verbindet Zusatzversicherungen mit dem Bonusprogramm der Krankenkasse. Der auf /ambulant vorgestellte SDK-Tarif AP1 bietet für versicherte Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge sowie Hilfsmittel und bestimmte ambulante Zuzahlungen vier getrennte Höchstbeträge von insgesamt bis zu 3.000 EUR je zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn. Rechnungen, Leistungsgrenzen und Tarifbedingungen entscheiden über die Erstattung. Prüfe bei deiner Kasse, ob ein zweckgebundener Bonuszuschuss deinen Beitrag unterstützt.

    Häufige Fragen

    Gibt es einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung der TK zum Download?

    Die TK bietet keinen allgemeinen Befreiungsantrag als Download an. Nach einem Anruf schickt sie den passenden Antrag per Post. Auf der Antragsseite findest du ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat als PDF für die Vorauszahlung (Seitenstand 22.07.2026, frisch am 07.10.2026 gelesen).

    Kann ich die Zuzahlungsbefreiung bei der TK online beantragen?

    Laut der Antragsseite der TK vom 22.07.2026 bisher nicht. Die TK schreibt, dass sie einen Online-Service für Erstattungsanträge plant. Schau auf der Seite nach, ob das inzwischen geändert wurde.

    Wie weit zurück kann ich die Zuzahlungsbefreiung bei der TK beantragen?

    Die TK schreibt, dass du den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen kannst. Du brauchst dafür die Belege der Zuzahlungen und deine Einkommensnachweise für das jeweilige Jahr.

    Wie hoch sind die Freibeträge bei der TK 2026?

    Für Ehe- oder Lebenspartner 7.119 EUR und je Kind 9.756 EUR. Die Beträge werden von den jährlichen Bruttoeinnahmen deines Haushalts abgezogen, danach rechnet die TK 2 Prozent oder bei chronischer Krankheit 1 Prozent.

    Wie lange gilt der Befreiungsausweis der TK?

    Für das Kalenderjahr, für das du die Befreiung bekommen hast. Danach musst du neu beantragen. Geht der Ausweis verloren, kannst du online einen Ersatz anfordern.

    Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?

    Ab 01.01.2027 beträgt die Arzneimittelzuzahlung im Regelfall 10 Prozent, mindestens 7,50 EUR und höchstens 15 EUR, aber nie mehr als die Kosten des Mittels. Im Krankenhaus sind es 15 EUR je Kalendertag, bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten plus 15 EUR je Verordnung. § 62 mit der 2- beziehungsweise 1-Prozent-Grenze wird durch diese Gesetzesänderung nicht geändert.

    So gehst du weiter vor

    Rechne mit dem Zuzahlungsrechner der TK deine Grenze aus und fordere den Antrag an. Wie die Zuzahlungsbefreiung bei allen Kassen funktioniert, steht in der Bereichsseite Krankenkasse und Bonus. Ob der ambulante Tarif zu deinen Zuzahlungen passt, zeigt healio.de/ambulant, und Bonusprogramme vergleichst du auf kassenboost.de.

    KassenBoost-Vergleich

    Welche Kasse zahlt dir am meisten?

    Vergleiche Bonus, Zusatzbeitrag und Extras der Krankenkassen auf kassenboost.de. Die Wahl der Kasse bleibt deine.

    Quellen und Stand

    Inhalt geprüft am . Alle genannten gesetzlichen Regeln, Verfahrensangaben und Tarifgrenzen wurden am 7. Oktober 2026 direkt in den Originalquellen geprüft. Rechenbeispiele sind eigene Modelle.

    1. TK: persönlicher Antrag und Vorauszahlung, Techniker Krankenkasse, Stand 22.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
    2. TK: Zuzahlungsbefreiung und Freibeträge, Techniker Krankenkasse, Stand 01.07.2026, abgerufen am 07.10.2026
    3. TK: anrechenbare Zuzahlungen und erforderliche Quittungen, Techniker Krankenkasse, Stand 15.08.2022; weiterhin aktuell veröffentlicht, frisch 07.10.2026 gelesen, abgerufen am 07.10.2026
    4. TK-Satzung § 26, Anlage 2 Nr. 2 (gedruckte Seite 32) und Anlage 4 (Seite 35), Techniker Krankenkasse, Stand 17.04.2026, aktueller verlinkter Originalstand, abgerufen am 07.10.2026
    5. TK: einmaliges SEPA-Lastschriftmandat, Techniker Krankenkasse, Stand aktuell auf der Antragsseite verlinktes Original, abgerufen am 07.10.2026
    6. VVG § 200: Gesamterstattung bei mehreren Erstattungsverpflichteten, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    7. SGB V § 62: Belastungsgrenze, Haushalt und Sonderberechnung, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    8. SGB V § 61: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, Stand am 07.10.2026 geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    9. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Art. 1 Nr. 23, Seite 11; Art. 8 Abs. 2, Seite 45, Bundesgesetzblatt, Stand Gesetz vom 24.07.2026, verkündet am 29.07.2026; genannte Zuzahlungen ab 01.01.2027, abgerufen am 07.10.2026
    10. Chroniker-Richtlinie: §§ 2 bis 4, Definition, Nachweise und Vorsorge-Ausnahmen, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand geändert 17.11.2017, in Kraft 06.03.2018; weiterhin geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    11. SGB I § 45: Verjährung, Bundesministerium der Justiz, Stand geltende Fassung, abgerufen am 07.10.2026
    12. Ambulante Zusatzversicherung, SDK AP1, Healio, Stand Live-Abruf 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026
    13. SDK AP-Tarifbedingungen, AP1 I.5 und I.6, Seite 4; Perioden und Kostenzuordnung, SDK, Stand 01.01.2023, aktuell verlinkte Tarifbedingungen, abgerufen am 07.10.2026
    Frank Steinfurt, Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH

    Geschrieben von

    Frank Steinfurt

    Gründer und Geschäftsführer der Healio GmbH

    Frank hat Healio gegründet, weil viele Menschen Zahnarzt, Vorsorge und Therapie selbst zahlen oder verschieben, obwohl Kasse, Kassenbonus und Zusatzschutz zusammen oft mehr tragen, als man denkt. In seinen Ratgebern rechnet er mit Satzungen, Gesetzestexten und Tarifunterlagen, nicht mit Werbeversprechen.

    Die Healio GmbH hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-C1LE-OVLQH-98 eingetragen (Registrierungsstelle IHK Hamburg). Eintrag im Vermittlerregister prüfen

    Mehr über Frank und Healio

    Stand:

    Healio GmbH, unabhängiger Versicherungsmakler nach Paragraf 93 HGB. Kein Vertreter einer einzelnen Gesellschaft. Angaben zur TK nach den genannten Quellen vom 7. Oktober 2026, zu Tarifen nach dem Stand der Unterlagen. Maßgeblich sind immer dein Bescheid, die Entscheidung der TK und die Bedingungen des Versicherers.